DIE CORONAZENTRALE
Von
egalis
Donnerstag 12.11.2020, 22:29
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DER NIEDERSÄCHSISCHEN LANDESREGIERUNG
gibt bekannt:
Die Maßnahmen werden zunächst bis zum 30. November 2020 befristet, dann tritt diese Verordnung außer Kraft. Es wird jedoch bereits jetzt darauf hingewiesen, dass Bund und Länder vereinbart haben, in zwei Wochen die Wirkung der jetzt getroffenen Maßnahmen zu überprüfen und etwaige Nachjustierungen vorzunehmen.
Die wichtigsten vier Grundsätze der neuen Corona-Verordnung befinden sich in § 1. Dort ist festgelegt, dass
1. jede Person Kontakte zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren hat.
Darüber hinaus ist
2. soweit möglich Abstand zu jeder anderen Person einzuhalten.
3. Wenn ein solcher Abstand nicht eingehalten werden kann, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. (Die näheren Einzelheiten zu Abstand und Alltagsmaskenpflicht ergeben sich aus den §§ 2 und 3).
4. Zudem gilt, dass jede Person private Reisen einschließlich tagestouristische Ausflüge sowie private Besuche vermeiden soll.
Innerdeutsche Reisen:
In der Corona-Krise stehen Deutschland und Niedersachsen vor einer Weichenstellung. Überall steigt die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus dramatisch an.
Vor diesem Hintergrund unterstützt die Niedersächsische Landesregierung die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten vom 28.10.2020, die zum 02. November für Niedersachsen in Kraft gesetzt wurden.
Der Ministerpräsident fordert alle Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen auf, möglichst auf private Reisen auch im Inland und leider auch auf Besuche von Freunden und Verwandten zu verzichten. Entfallen sollen zukünftig auch überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote werden ab dem 02.11.2020 nur noch für notwendige und nicht mehr für touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
zuletzt aktualisiert am 09.11.2020
»»» Reisen in Niedersachsen sowie innerdeutsche Reisen
In der Corona-Krise stehen Deutschland und Niedersachsen vor einer Weichenstellung. Überall steigt die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus dramatisch an.
Vor diesem Hintergrund unterstützt die Niedersächsische Landesregierung die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten vom 28.10.2020, hat diese in der Niedersächsischen Corona-Verordnung, gültig ab 02.11.2020 umgesetzt.
Der Ministerpräsident fordert alle Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen auf, möglichst auf private Reisen auch im Inland und leider auch auf Besuche von Freunden und Verwandten zu verzichten. Entfallen sollen zukünftig auch überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote werden ab dem 02.11.2020 nur noch für notwendige und nicht mehr für touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
WIE WÜRDET IHR EUCH VERHALTEN? AKZEPTIEREN ODER ÜBER ALLES HINWEGSETZEN?
Ich nehme diese Verordnung sehr ernst, so schwierig es auch ist, keinen lieben Besuch bekommen zu können, nirgends hinzugehen, außer mal kurz zu meiner Tochter oder bis vor die Haustür meines Sohnes. Da aber nur Zusammenkünfte von zwei Haushalten mit insgesamt 10 Personen stattfinden dürfen, kann ich Weihnachten nicht zum Familientreffen zu meinem Sohn, wo wir uns jedes Jahr treffen. Ich wäre der dritte Haushalt...
Fröhliche Weihnachten!