2 befreundete Juristen
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Feierabend-Mitglied
Dienstag 15.03.2022, 15:06
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Eines Tages kommt der eine dahinter, dass ihn seine Frau mit dem anderen betrügt. Er stellt den Freund zur Rede und meint:
"Da das Delikt im Zimmer mit Blick auf See begangen wurde, wäre in diesem Fall das Seerecht anzuwenden, das da besagt: Wer in fremden Gewässern fischt, dem ist die Rute abzunehmen."
Darauf der andere: "Der Tatbestand ist richtig, nur die Örtlichkeiten stimmen nicht. Da es sich im hinteren Zimmer mit Blick auf die Berge zugetragen hat, ist das Landrecht anzuwenden, welches besagt: Wer auf fremden Boden sät, dem ist wohl der Samen zu vergüten. Die Frucht jedoch gehört dem Eigentümer."