Gute Fahrt für E-Tretroller in Hamburg.
Von
Novelle
Dienstag 18.06.2019, 07:24
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Novelle
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Die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV) ist in Kraft getreten.
"Die eKFV legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die künftige Nutzung von E-Tretrollern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen fest. So dürfen die Fahrzeuge nicht langsamer als 6 km/h und nicht schneller als 20 km/h fahren. Ebenso müssen sie über eine Lenk- oder Haltestange verfügen. Wie beim Fahrrad sind Vorder- und Hinterradbremse sowie Reflektoren vorgeschrieben. Hinzu kommen ein nach vorne gerichtetes Fahrt- und ein hinten platziertes Rücklicht. Das Mindestalter zur Nutzung beträgt 14 Jahre. Es bestehen keine Helm- und (Mofa-) Führerscheinpflicht, allerdings ist eine Versicherungsplakette erforderlich."
Achtung, ich hebe nochmals hervor, dass eine Versicherungsplakette vorhanden sein muss.
Die Hansestadt hat freiwillige Vereinbarungen mit den Anbietern der E-Tretroller getroffen. Innerhalb des Ring 2 wird die Anzahl der angebotenen E-Tretroller pro Sharing-Betrieb (gemeinsame Nutzung) täglich zunächst auf 1000 begrenzt.
Es wird Zonen geben, in denen E-Tretroller nicht abgestellt werden dürfen. Dazu gehören z. B. der Jungfernstieg, Grünflächen und Flächen an Gewässern. Den Bezirken wird gestattet, E-Tretroller, die Geh- und Radwege blockieren, einzusammeln. (erinnert mich an abgeschleppte Fahrzeuge)
Der Einsatz einer Softwarelösung ist geplant. Alle im Sharing-Einsatz befindlichen E-Roller sollen auf einer Karte dargestellt werden.