Alliierte erlassene Gesetze, die bei der Übernahme dieses Hoheitsgebietes beschlossen und verkündet wurden.
1. Deutschland ist seit Ende des Zweiten Weltkrieges kein souveräner Staat mehr, sondern ein militärisch besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte. Mit Wirkung vom 12.09.1944 wurde es durch die Hauptsiegermacht USA beschlagnahmt (SHAEF-Gesetz Nr 52, Artikel I § 1)
2. Die Bundesrepublik Deutschland ist und war nie ein Staat, weder de jure noch defacto und zu keinem Zeitpunkt völkerrechtlich anerkannt.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Verwalter ohne jegliche Befugnisse, seit 1990 ein Unternehmen siehe Upik.de
3. Aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierten Kommandantur von Berlin vom 21.Februar 1947 [BK/O] (47) 50, kann niemand in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin EIGENTÜMER von Grund und Boden sein.
4. Aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierten Kommandantur von Berlin vom 21.Februar 1947 [BK/O] (47) 50, kann jeder der in der so genannten Bundesrepublik Deutschland und Berlin nur über so genannte Notarverträge infolge von Grundbuchämtern ALLENFALLS BESITZER und nicht EIGENTÜMER sein.
5. Im Zusammenhang mit den Anträgen 6 und 7 kann NIEMAND in der so genannten Bundesrepublik Deutschland und Berlin ENTEIGNET werden.
6. Eine Zwangsversteigerung stellt somit im Zusammenhang der Anträge 6,7 und 8 eine illegale Zwangsmaßnahme dar.
7. Die Betroffenen wurden, mangels der gesetzlich erforderlichen Zulassung der Militärregierung (SHAEF-Gesetz Nr. 52, und Nr. 53, [BK/O] (47) 50), von den Verwaltungsbehörden der so genannten Bundesrepublik Deutschland getäuscht.
8. Festzustellen ist, dass bei Enteignungen in Verbindung mit den Anträgen 1-6, die §§ BGB 823- Schadensersatzpflicht- und 839 Amtspflichtverletzung – vorliegt.
Alliierte erlassene Gesetze, die bei der Übernahme dieses Hoheitsgebietes beschlossen und verkündet wurden.
1. Deutschland ist seit Ende des Zweiten Weltkrieges kein souveräner Staat mehr, sondern ein militärisch besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte. Mit Wirkung vom 12.09.1944 wurde es durch die Hauptsiegermacht USA beschlagnahmt (SHAEF-Gesetz Nr 52, Artikel I § 1)
2. Die Bundesrepublik Deutschland ist und war nie ein Staat, weder de jure noch defacto und zu keinem Zeitpunkt völkerrechtlich anerkannt.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Verwalter ohne jegliche Befugnisse, seit 1990 ein Unternehmen siehe Upik.de
3. Aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierten Kommandantur von Berlin vom 21.Februar 1947 [BK/O] (47) 50, kann niemand in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin EIGENTÜMER von Grund und Boden sein.
4. Aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierten Kommandantur von Berlin vom 21.Februar 1947 [BK/O] (47) 50, kann jeder der in der so genannten Bundesrepublik Deutschland und Berlin nur über so genannte Notarverträge infolge von Grundbuchämtern ALLENFALLS BESITZER und nicht EIGENTÜMER sein.
5. Im Zusammenhang mit den Anträgen 6 und 7 kann NIEMAND in der so genannten Bundesrepublik Deutschland und Berlin ENTEIGNET werden.
6. Eine Zwangsversteigerung stellt somit im Zusammenhang der Anträge 6,7 und 8 eine illegale Zwangsmaßnahme dar.
7. Die Betroffenen wurden, mangels der gesetzlich erforderlichen Zulassung der Militärregierung (SHAEF-Gesetz Nr. 52, und Nr. 53, [BK/O] (47) 50), von den Verwaltungsbehörden der so genannten Bundesrepublik Deutschland getäuscht.
8. Festzustellen ist, dass bei Enteignungen in Verbindung mit den Anträgen 1-6, die §§ BGB 823- Schadensersatzpflicht- und 839 Amtspflichtverletzung – vorliegt.