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Zurückweisung nach Polen untersagt

Von Harvey11 Dienstag 03.06.2025, 09:29

Verwaltungsgericht ordnet »Dublin-Verfahren« an. Bundespolizei handelte rechtswidrig
Gerichte, die nicht gemäß der Grenzpolitik der Regierung urteilen – jenseits des Atlantiks sorgt das für laute Verstimmung bei den Amtsinhabern. Hierzulande dürfte zumindest dem Koalitionspartner CSU deutlich missfallen, dass die BRD Asylsuchende an der Grenze nicht einfach zurückweisen darf. Statt dessen muss bei Asylgesuchen auf deutschem Staatsgebiet ein sogenanntes Dublin-Verfahren begonnen und abgeschlossen werden, wie das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren von drei Menschen aus Somalia entschieden hat.

Nach Angaben einer Gerichtssprecherin vom Montag handelt es sich um die erste gerichtliche Entscheidung zu einer entsprechenden Neuregelung von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU). Dieser hatte wenige Stunden nach seinem Amtsantritt Anfang Mai eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt. Gleichzeitig ordnete er an, dass auch Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können. Für die Union zählen die Maßnahmen zur Einschränkung des Zuzugs nach Deutschland zu den zentralen Vorhaben der neuen Regierung.

In den USA kennt man das schon, der Kampf um die macht. Dort kämpft der Präsident gegen die Justiz.
Hier könnte es bedeuten, gegen wen der Kanzler kämpfen muss.
Eventuell gegen die CSU. Jetzt kann er sich ja von Trump Tipps geben lassen.
Dieses Mal ist es nicht das Verfassungsgereicht, das der Regierung auf die Finger klopfen muss. Ist das denen völlig egal? 1


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