und der Frage wie gross der Arbeitsanreiz ist, ein Zitat von Handelsblatt:
" Zum Jahreswechsel steigt das Bürgergeld um zwölf Prozent, und die häufig vertretene These lautet: Der Vollzeitjob im Niedriglohnbereich rechnet sich dann nicht mehr. Zusammen mit dem Münchner Institut für Wirtschaftsforschung (ifo) hat das Handelsblatt diese These genauer hinterfragt und kommt zu einem differenzierten Ergebnis: Wer arbeitet, hat inklusive aller Sozialleistungen auch im kommenden Jahr fast immer mehr zur Verfügung als der arbeitslose Bürgergeldempfänger. Aber, so ifo-Forscher Andreas Peichl: Es ist die Frage, wie groß der Arbeitsanreiz ist.
Beispiel: Ein arbeitsloser, alleinstehender Bürgergeld-Empfänger, dem der Staat Mietkosten von 650 Euro und Heizkosten von 80 Euro erstattet, hätte ab Januar den Regelsatz in Höhe von 563 Euro zur Verfügung. Würde er zum Mindestlohn arbeiten, blieben ihm netto nach den ifo-Berechnungen 911 Euro, wenn er die ihm zustehenden Transferzahlungen wie etwa Wohngeld in Anspruch nimmt. Somit hätte er 348 Euro mehr als sein arbeitsloses Pendant zur Verfügung. Klingt erstmal nach ausreichend Motivation, um morgens aufzustehen.
Nimmt der Bürgergeld-Empfänger aber einen mit 500 Euro bezahlten Minijob an, beträgt der Lohnabstand zum Vollzeitarbeitnehmer nur noch 168 Euro. Bei einem Midijob mit 18,5 Wochenstunden schrumpft der Lohnabstand gar auf 20 Euro. Für die Hälfte der Arbeit gibt es also fast genauso viel Geld wie im Vollzeitjob."
Dazu ein Artikel mit differenzierten Rechenbeispielen
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" Zum Jahreswechsel steigt das Bürgergeld um zwölf Prozent, und die häufig vertretene These lautet: Der Vollzeitjob im Niedriglohnbereich rechnet sich dann nicht mehr. Zusammen mit dem Münchner Institut für Wirtschaftsforschung (ifo) hat das Handelsblatt diese These genauer hinterfragt und kommt zu einem differenzierten Ergebnis: Wer arbeitet, hat inklusive aller Sozialleistungen auch im kommenden Jahr fast immer mehr zur Verfügung als der arbeitslose Bürgergeldempfänger. Aber, so ifo-Forscher Andreas Peichl: Es ist die Frage, wie groß der Arbeitsanreiz ist.
Beispiel: Ein arbeitsloser, alleinstehender Bürgergeld-Empfänger, dem der Staat Mietkosten von 650 Euro und Heizkosten von 80 Euro erstattet, hätte ab Januar den Regelsatz in Höhe von 563 Euro zur Verfügung. Würde er zum Mindestlohn arbeiten, blieben ihm netto nach den ifo-Berechnungen 911 Euro, wenn er die ihm zustehenden Transferzahlungen wie etwa Wohngeld in Anspruch nimmt. Somit hätte er 348 Euro mehr als sein arbeitsloses Pendant zur Verfügung. Klingt erstmal nach ausreichend Motivation, um morgens aufzustehen.
Nimmt der Bürgergeld-Empfänger aber einen mit 500 Euro bezahlten Minijob an, beträgt der Lohnabstand zum Vollzeitarbeitnehmer nur noch 168 Euro. Bei einem Midijob mit 18,5 Wochenstunden schrumpft der Lohnabstand gar auf 20 Euro. Für die Hälfte der Arbeit gibt es also fast genauso viel Geld wie im Vollzeitjob."
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