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Wirecard-Aktionäre gelackmeiert

Von Harvey11 Freitag 14.11.2025, 10:52

»Laut Bundesgerichtshof haben 50.000 Investoren keinen Anspruch auf Schadenersatz, auch bei kriminellen Machenschaften

Der Pleitegeier verschont auch Aktionäre nicht. Nach einem Entscheid des Bundesgerichtshofes (BGH) haben ehemalige Anteilseigner des bankrotten Finanzdienstleisters Wirecard keinen Anspruch auf Entschädigung. Bei der Verteilung der Gelder aus der Insolvenzmasse seien sie »nachrangig« gegenüber den Gläubigern zu behandeln, befand der IX. Zivilsenat am Donnerstag und hob damit ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München auf. Damit bleiben rund 50.000 frühere Gesellschafter auf ihren Verlusten von insgesamt rund 8,5 Milliarden Euro sitzen. Wirecard war lange Zeit ein Renner an der Börse, bis sich das Geschäftsmodell vor fünf Jahren als Schwindel herausstellte und verantwortliche Manager wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs und Bilanzfälschung vor dem Kadi landeten.

Der BGH verweist in seiner Begründung auf eine per Insolvenzordnung festgelegte Verteilungs- und Rangordnung. Demnach stehen die Interessen von Kreditgebern, Dienstleistern und Angestellten über denen von Anlegern, wenn ein als Aktiengesellschaft geführtes Unternehmen zahlungsunfähig wird. Zu klären war allerdings, wie sich die Dinge verhalten, wenn der Ruin im Zusammenhang mit kriminellen Machenschaften steht. Als Opfer eines gezielt errichteten Betrugssystems hätten die Aktionäre ein gleichrangiges Anrecht auf Schadenersatz, hatte der Fondsanbieter Union Investment argumentiert. Der trat in dem Pilotverfahren als Kläger auf und wollte sich knapp zehn Millionen Euro zurückholen..............«

Ein betrügerisches Unternehmen versprach hohe Gewinne und weil viele, die genug haben, nie genug bekommen können, werden sie blind.
Warum soll man da Mitleid haben?
Jeder kleine Anleger hätte da auch schlechte Karten. Warum sollen dann Großen Vorzugsrechte eingeräumt werden?

Das löst natürlich Ärger aus. Denn nicht selten mussten die Steuerzahler schon einspringen. Aber da lagen die Fälle schon etwas anders.


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