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Wieder so ein Ding in Deutschland...

Von ehemaliges Mitglied Dienstag 07.11.2023, 09:59

Ein Mörder darf nicht ein zweites mal für seine Tat bestraft werden, die er vor 20 Jahren begangen hat und wegen Mangel an Beweisen, freigesprochen wurde!
Mord verjährt nieeeeeeee,....so steh es im Gesetzbuch. Auch die Polizei macht in ihrer Ermittlungen und Beweissicherungen Fortschritte und diese Fortschritte, sollten verflixt nochmal anerkannt werden und eine vor 29 Jahren begangen Tat zur Beweislast des Täters anerkannt werden.
Verflixt noch mal, haben wir denn nur noch Leute in den Ämtern sitzen die nicht nur Bretter, sondern anscheinend dicke Bohlen vorm Kopf haben?
Da werden Menschen in den Knast geschickt, die ihre Schulden nicht bezahlen können und nach ihrer Entlassung arbeitslos sind, und die Schulden nun erst recht nicht bezahlen können. Ein Mörder, der vor 29 Jahren einen Menschen ermordete, und wegen Mangel an Beweisen Frei gesprochen wurde, läuft Frei herum.
Meines Erachtens wurde der Mörder seinerzeit doch nicht Verurteilt, ja,- er wurde Angeklagt aber Frei gesprochen. Mit den neuen und verfeinerten Beweismittel der Polizei, sollte es aber möglich sein, einen an Mangel an Beweisen frei gesprochen Mörder neu anzuklagen,...den ein Mord, nach ......§ 211 ( Morde ) verjähren nicht!

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