Von Feierabend-Mitglied
Mittwoch 20.09.2023, 09:55 – geändert Mittwoch 20.09.2023, 10:04
und Negativpropaganda für die SPD könnte man sagen nach den neuesten Äusserungen von Nancy Faeser. Wie die Faust aufs Auge passt ihre Forderung zum jetzigen Zeitpunkt nach Massenankünften von Flüchtlingen und den Ausschreitungen der Eritreer.
Sie geht mit der Forderung nach einem Wahlrecht für Flüchtlinge in den Hessen-Wahlkampf. Wer mindestens sechs Jahre in Deutschland lebt und einen unbefristeten Aufenthaltstitel hat, soll nach Faesers Willen kommunal mitentscheiden dürfen, unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Das werden dann manche wieder generell auf die Partei, die Bundespolitik beziehen, einen Kanzler der sie gewähren lässt und die Stimmung im Lande weiter negativ aufladen.
Man darf auf das Wahlergebnis in Hessen gespannt sein.
Dazu ein Kommentar von einem Staatsrechtler:
Geht es nach Nancy Faeser und der SPD in Hessen, dürfen auch Geflüchtete künftig wählen. Ein Staatsrechtler erklärt, wie realistisch das ist – und an welcher Stelle Sprengstoff lauert.
Innenministerin Nancy Faeser und die Hessen-SPD wollen das Wahlrecht für Geflüchtete ausweiten. „Wir wollen uns auf Bundesebene und im Bundesrat mit Nachdruck dafür einsetzen, dass alle Menschen, die länger als sechs Monate in hessischen Kommunen leben, ein kommunales Wahlrecht erhalten“, heißt es dazu im Wahlprogramm der SPD in Hessen, die Faeser als Spitzenkandidatin der Landtagswahl am 8. Oktober anführt. Zuerst hatte die Bild darüber berichtet.
Auf Nachfrage der Zeitung präzisierte ein Sprecher, dass es sich um Personen handele, „die einen unbefristeten Aufenthaltstitel besitzen“. Die Anforderungen für einen unbefristeten Aufenthaltstitel sind hoch. So muss man unter anderem regelmäßige Einkünfte und ausreichend Wohnraum nachweisen sowie seit mindestens fünf Jahren einen Aufenthaltstitel besitzen.
Wahlrecht für Geflüchtete: „Würde eine Schockwelle auslösen“
Sollte die Forderung umgesetzt werden, könnten künftig auch geflüchtete Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft bei Kommunalwahlen abstimmen. Dieses Recht ist aktuell lediglich Deutschen und EU-Bürgern vorbehalten. Bei Landtags- und Bundestagswahlen stellt sich die Frage, inwiefern Ausländer stimmberechtigt sind, ohnehin nicht. Kommunal steht eine kleine Tür offen. Trotzdem muss Alexander Thiele tief ausatmen, als er am Telefon seine Einschätzung dazu abgibt. „Die Chancen sehe ich bei nahezu null. Oder anders gesagt: Falls das Realität wird, würde eine Schockwelle durch große Teile der Verfassungsrechtler-Szene gehen“, sagt der Professor für Staatstheorie an der BSP Business & Law School in Berlin IPPEN.MEDIA.
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und Negativpropaganda für die SPD könnte man sagen nach den neuesten Äusserungen von Nancy Faeser. Wie die Faust aufs Auge passt ihre Forderung zum jetzigen Zeitpunkt nach Massenankünften von Flüchtlingen und den Ausschreitungen der Eritreer.
Sie geht mit der Forderung nach einem Wahlrecht für Flüchtlinge in den Hessen-Wahlkampf. Wer mindestens sechs Jahre in Deutschland lebt und einen unbefristeten Aufenthaltstitel hat, soll nach Faesers Willen kommunal mitentscheiden dürfen, unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Das werden dann manche wieder generell auf die Partei, die Bundespolitik beziehen, einen Kanzler der sie gewähren lässt und die Stimmung im Lande weiter negativ aufladen.
Man darf auf das Wahlergebnis in Hessen gespannt sein.
Dazu ein Kommentar von einem Staatsrechtler:
Geht es nach Nancy Faeser und der SPD in Hessen, dürfen auch Geflüchtete künftig wählen. Ein Staatsrechtler erklärt, wie realistisch das ist – und an welcher Stelle Sprengstoff lauert.
Innenministerin Nancy Faeser und die Hessen-SPD wollen das Wahlrecht für Geflüchtete ausweiten. „Wir wollen uns auf Bundesebene und im Bundesrat mit Nachdruck dafür einsetzen, dass alle Menschen, die länger als sechs Monate in hessischen Kommunen leben, ein kommunales Wahlrecht erhalten“, heißt es dazu im Wahlprogramm der SPD in Hessen, die Faeser als Spitzenkandidatin der Landtagswahl am 8. Oktober anführt. Zuerst hatte die Bild darüber berichtet.
Auf Nachfrage der Zeitung präzisierte ein Sprecher, dass es sich um Personen handele, „die einen unbefristeten Aufenthaltstitel besitzen“. Die Anforderungen für einen unbefristeten Aufenthaltstitel sind hoch. So muss man unter anderem regelmäßige Einkünfte und ausreichend Wohnraum nachweisen sowie seit mindestens fünf Jahren einen Aufenthaltstitel besitzen.
Wahlrecht für Geflüchtete: „Würde eine Schockwelle auslösen“
Sollte die Forderung umgesetzt werden, könnten künftig auch geflüchtete Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft bei Kommunalwahlen abstimmen. Dieses Recht ist aktuell lediglich Deutschen und EU-Bürgern vorbehalten. Bei Landtags- und Bundestagswahlen stellt sich die Frage, inwiefern Ausländer stimmberechtigt sind, ohnehin nicht. Kommunal steht eine kleine Tür offen. Trotzdem muss Alexander Thiele tief ausatmen, als er am Telefon seine Einschätzung dazu abgibt. „Die Chancen sehe ich bei nahezu null. Oder anders gesagt: Falls das Realität wird, würde eine Schockwelle durch große Teile der Verfassungsrechtler-Szene gehen“, sagt der Professor für Staatstheorie an der BSP Business & Law School in Berlin IPPEN.MEDIA.
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