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Was geht uns die Welt an? 1

Von Harvey11 10.12.2023, 17:22

Was geht uns die Welt an?
Finanzminister Christian Lindner darf erst Schulden machen, wenn eine Notlage eingetreten ist. Das entspricht dem Gegenteil von vorausschauender Politik - und gefährdet das Wohl aller

(Kathrin Gerlof, der Freitag 7.12.2023)

Mechanismen der Verneinung sind aufrichtige Lügen, schreibt Guillaume Paoli in seinem Buch Geist und Müll. Zumindest das ließe sich Finanzminister Christian Lindner (FDP) unterstellen. Er, so wie seine möglichen künftigen Koalitionspartner Friedrich Merz (CDU) und Markus Söder (CSU) lügen aufrichtig, was die Verteidigung der Schuldenbremse anbelangt. Das lässt sich allerdings nur durchhalten, wenn man bereit ist, völlig zu ignorieren, was die grüne Umweltministerin Steffi Lemke mit dem Satz „Die Schmerzgrenze des Planeten ist erreicht“ zusammenfasste. Kein Problem, doch, das geht. Und Klientelpolitiker, wie der Liberale Lindner einer ist, sind sich auch nicht zu schade, große teile der Realität einfach auszublenden. Sie GLAUBEN an de Schuldenbremse, weil nur so aufrichtige Lügen werden kann, was sie jeden Tag erzählen.
Die schwäbische Hausfrau sollte endlich Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen, wegen ständigen Missbrauchs durch Männer, die sie immer wieder zitieren, um zu beweisen, dass man richtig liege. Viele Finanzminister – auch sozialdemokratische – haben ihr die düstere Anmutung einer einer Zuchtmeisterin gegeben, deren Herz eine schwarze Null ist und deren Tür verschlossen bleibt, wenn die Spätzle nur für zwei reichen, aber noch drei arme Schlucker Einlass begehren. Die Schuldenbremse wurde 2009 zum Gesetz erhoben und legt fest, dass Deutschlands maximal zulässige strukturelle Kreditaufnahme ab 2016 jedes Jahr bis zu einer Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes betragen darf. So steht es im Grundgesetz. Eine solche Festlegung enthält bereits in der Formulierung, was sie ermöglicht und was sie ausschließt.
Sie ermöglicht tatsächlich Neuverschuldung über diese ominösen 0,35 Prozent hinaus, wenn Notlagen eingetreten sind. Das Verfassungsgericht hält das für „vollumfänglich verfassungsrechtlich prüfbar“. Vielleicht ließe sich an der Stelle – wenn das Gericht da schon vor Selbstbewusstsein strotzt – noch mal überlegen, ob diese Sache mit dem Klima nicht eine Notlage ist. Gerade erst hat doch der Klimabericht erklärt, Deutschland sei um 1,7 Grad wärmer geworden und verliere massiv an Wasser (jährlich einen ganzen Bodensee voll). Aber nein, so ist das natürlich nicht gemeint. Es geht eher um Wirtschaft, die ja herzlich wenig mit dem Klima zu tun hat, und eben dass Bruttoinlandprodukt, das ebenso unschuldig ist an der Klimakatastrophe.
Die Notlage hat nach gegenwärtiger Rechtslage und Rechtsprechung ein Ablaufdatum. Sie muss jährlich neu ausgerufen und begründet werden. Allerdings gilt auch, sie kann wiederholt beschlossen werden, wenn es länger dauert mit der Krise. Könnte man bei der Sache mit dem Klima hinbekommen, aber wie geschrieben, darum geht es gar nicht. Das Verfassungsgericht hat die deutsche Einheit und die Weltwirtschaftskrise 2008 als Beispiele für eine solche Notlage genannt. Nicht das Überschreiten fast aller planetaren Grenzen. Vielleicht ist das auch zu groß.
Lukas Märtin und Carl Mühlbach schreiben auf der Webseite verfassungsblog.de den finsteren Herzen der schwarzen Null ins Buch: „Letztlich ist die Schuldenbremse, wie sie sich nun durch das Urteil darstellt, ein Todesstoß für politisches Denken in langfristigen Zusammenhängen.“ Denn natürlich kann sie im Fall von Naturkatastrophen (die Klimakrise kommt als solche daher, ist aber eine menschengemachte Katastrophe) oder außergewöhnlichen Notsituationen ausgesetzt werden. Aber: „Mit Blick auf die Konstruktion der Notlage fällt auf, dass Kreditaufnahmen nur re-aktiv möglich sind. Das Kind muss also schon in den Brunnen gefallen sein, bevor der Gesetzgeber mit Hilfe von Kreditaufnahmen tätig werden darf.“ Lasst uns warten bis wir tot sind.
Präventive Politik, das aktive Verhindern von möglichen Notlagen und Katastrophen müssen ohne Kredite stattfinden. Eine solchen Kriterien folgende Politik ist mehr als unterlassene Hilfeleistung. „Unter Berücksichtigung der Erwägung des Senats wäre beispielsweise ein Ereignis wie die Flut im Ahrtal eine solche Naturkatastrophe. Für die Bekämpfung der Ursache, die vielen Naturkatastrophen zugrunde liegt, der Klimakrise, darf der Staat allerdings keine Kredite verwenden, was geradezu paradox anmutet“, schreiben die Verfassungsblogautoren Märtin und Mühlbach.

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