»Das war eine schallende Ohrfeige, aber eine Ohrfeige für die Feigheit, mit der sich die Bundesregierung um eine klare Stellungnahme zu der Sabotage der russisch-deutschen Ostseepipeline herumdrückt. Dass jetzt ein polnisches Gericht die Auslieferung eines von der Bundesanwaltschaft ermittelten Verdächtigen abgelehnt hat und ein italienisches auf Weisung der höheren Instanz das Verfahren neu aufrollen soll, zeigt, dass die deutsche Linie, den Anschlag sozusagen privat gegenüber den Leuten zu ahnden, die an seiner Ausführung vielleicht beteiligt waren, nicht mehr umstandslos verfängt.
Dafür gibt es näher und ferner liegende Gründe. Der näherliegende ist, dass Polen den Verdächtigen eher als Helden ansieht denn als Straftäter. Der Warschauer Richter hat Aristoteles sowie Thomas von Aquin und dessen Lehre vom gerechten Krieg bemüht, um zu begründen, warum eine Strafverfolgung des Ukrainers unzulässig sei. Erstens ändere der Zustand des Krieges die rechtliche Bewertung: Was im Frieden ein Sabotageakt sein könne, sei im Kontext des »russischen Völkermords in der Ukraine« eine gerechtfertigte »Kampfhandlung mit Sabotagecharakter«. Es ist der feine Unterschied zwischen Terrorist und Freiheitskämpfer: alles eine Frage des Kontexts. Im übrigen habe der Verdächtige ja nicht als Privatmann die Sprengladungen angebracht, sondern im Dienst der Ukraine; wenn, dann müsse also diese verfolgt werden........«
Irgendwie scheint diese Bundesregierung unter keinem guten Stern zu stehen.
Schon wieder druckst sie herum und verschweigt die Wahrheit.
Immer deutlicher steigt in mir die Frage auf, wer denn an den Fäden zieht, an denen sie offensichtlich hängt? Welche Lügen könnten noch in sich zusammenbrechen, wenn man bei Nord-Stream die Bürger voll informieren würde? Könnten sie dann einpacken?
Augenblicklich hält sie auch die andere Wange hin.
Ist die Angst so groß? Oder ist die eigene Macht so klein?
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Nord-Stream: Auslieferung verweigert
»Das war eine schallende Ohrfeige, aber eine Ohrfeige für die Feigheit, mit der sich die Bundesregierung um eine klare Stellungnahme zu der Sabotage der russisch-deutschen Ostseepipeline herumdrückt. Dass jetzt ein polnisches Gericht die Auslieferung eines von der Bundesanwaltschaft ermittelten Verdächtigen abgelehnt hat und ein italienisches auf Weisung der höheren Instanz das Verfahren neu aufrollen soll, zeigt, dass die deutsche Linie, den Anschlag sozusagen privat gegenüber den Leuten zu ahnden, die an seiner Ausführung vielleicht beteiligt waren, nicht mehr umstandslos verfängt.
Dafür gibt es näher und ferner liegende Gründe. Der näherliegende ist, dass Polen den Verdächtigen eher als Helden ansieht denn als Straftäter. Der Warschauer Richter hat Aristoteles sowie Thomas von Aquin und dessen Lehre vom gerechten Krieg bemüht, um zu begründen, warum eine Strafverfolgung des Ukrainers unzulässig sei. Erstens ändere der Zustand des Krieges die rechtliche Bewertung: Was im Frieden ein Sabotageakt sein könne, sei im Kontext des »russischen Völkermords in der Ukraine« eine gerechtfertigte »Kampfhandlung mit Sabotagecharakter«. Es ist der feine Unterschied zwischen Terrorist und Freiheitskämpfer: alles eine Frage des Kontexts. Im übrigen habe der Verdächtige ja nicht als Privatmann die Sprengladungen angebracht, sondern im Dienst der Ukraine; wenn, dann müsse also diese verfolgt werden........«
Irgendwie scheint diese Bundesregierung unter keinem guten Stern zu stehen.
Schon wieder druckst sie herum und verschweigt die Wahrheit.
Immer deutlicher steigt in mir die Frage auf, wer denn an den Fäden zieht, an denen sie offensichtlich hängt? Welche Lügen könnten noch in sich zusammenbrechen, wenn man bei Nord-Stream die Bürger voll informieren würde? Könnten sie dann einpacken?
Augenblicklich hält sie auch die andere Wange hin.
Ist die Angst so groß? Oder ist die eigene Macht so klein?
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