Darüber berichten einige Medien. Grundsätzlich ist jederzeit warmes Wasser in einer Wohnung zu haben ein Recht. Wenn einvernehmlich in einer Genossenschaft diese zeitweise auf Warmwasser verzichten könnte das möglich sin. So jedenfalls sieht es der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, Axel Gedaschko er Zweck sind Energie- und Kosteneinsparungen, die alleine den Genossenschaftsmitgliedern zu Gute kommen sollen und von denen die Vermieterseite selbst nichts hat." Allerdings sei das kein Modell für andere Wohnungsunternehmen, so Gedaschko weiter, "denn ohne vorherige einvernehmliche Absprache mit den Mietern wäre so etwas unzulässig." So sehe ich das auch.
Darüber berichten einige Medien. Grundsätzlich ist jederzeit warmes Wasser in einer Wohnung zu haben ein Recht. Wenn einvernehmlich in einer Genossenschaft diese zeitweise auf Warmwasser verzichten könnte das möglich sin. So jedenfalls sieht es der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, Axel Gedaschko
er Zweck sind Energie- und Kosteneinsparungen, die alleine den Genossenschaftsmitgliedern zu Gute kommen sollen und von denen die Vermieterseite selbst nichts hat." Allerdings sei das kein Modell für andere Wohnungsunternehmen, so Gedaschko weiter, "denn ohne vorherige einvernehmliche Absprache mit den Mietern wäre so etwas unzulässig." So sehe ich das auch.