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Wahlwiederholung in Berlin

Von Feierabend-Mitglied Dienstag 07.02.2023, 09:52

"Nun stellt die Senatsinnenverwaltung sechs Tage vor der Wahl klar: Beamtenrecht schlägt Demokratieprinzip. In einem Brief, der am Montag an alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Bezirke verschickt wurde und dem Checkpoint vorliegt, heißt es: „Auch im Fall einer Änderung der Mehrheitsverhältnisse in der BVV bleiben gewählte Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister sowie die weiteren Bezirksamtsmitglieder im Amt, da diese […] von der BVV für die Dauer der Wahlperiode gewählt werden und die Wahlperiode ununterbrochen fortgesetzt wird.“ Es kommentiert die Washington Post: Democracy dies in the Wiederholungswahl."
Quelle Newsletter Tagesspiegel

Diese Bezirksbürgermeister können mit einer Zweidrittelmehrheit abgewählt werden. Dann dürften sie doch nicht im Amt bleiben, wenn sie auf diese Weise abgewählt wurden. Ein solches Vorgehen würde gewiss angefochten. Na ja, man kann dann gegebenenfalls noch mal wählen. Aller guten Dinge sind doch drei. Ob das auch für Berlin gilt?

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