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Wahl in Sachsen-Anhalt könnte...

Von alleszumeinerzeit Donnerstag 01.10.2026, 08:22 – geändert Donnerstag 01.10.2026, 08:29

ungültig sein.

Die AfD hat ihre Wahlkampffinanzierung für zahlreiche "Bürgerdialoge" aus staatlichen Mitteln finanziert.

Fraktionen erhalten staatliche Gelder für ihre parlamentarische Arbeit. Diese Mittel dürfen grundsätzliche nicht für den Wahlkampf eingesetzt werden. Anderenfalls könnte die Chancengleichtheit zwischen den Parteien beeinträchtigt werden.

Aus Sicht der Berliner Parteienrechtlerin Sophie Schönberger wurde der Wahlkampf der AfD in Sachsen-Anhalt großteils aus Fraktionsmittel finanziert. Das sei offensichtlich rechtswidrig.

Die Landtagswahl könne daher erfolgreich angefochten werden. Auch der Staatsrechtler Fabian Michl sagte, eine Verletzung der Chancengleichheit durch unzulässige Wahlkampffinanzierung der Fraktion stelle einen "Wahlfehler" dar, der zum Gegenstand eines Wahlprüfungsverfahren gemacht werden kann.

Es müsse gesondert geprüft werden, ob ein möglicher Verstoß für die Mandatsverteilung relevant gewesen sei.

Es werden Mittel und Wege gesucht, und sei es durch unseriöse "Fremdfinanzierung", um an die Macht zu gelangen.

deutschlandfunk, 01.10.2026

Staatsrechtler: Wahl in Sachsen-Anhalt könnte ungültig sein.

Warten wir es ab und bleiben am Geschehen dran......

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