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Verfassungsschutz kann Einstufung ....

Von alleszumeinerzeit Freitag 23.05.2025, 09:53

unabhängig vom Verfassungsgericht vornehmen.

Online stellten Nutzerinnen und Nutzer in Frage, ob der Verfassungsschutz die AfD als "gesichert rechtsextremistisch Bewegung" einstufen durfte. Angeblich müsse erst das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsfeindlichkeit feststellen. Das stimmt nicht.

Behauptung: Das Bundesverfassungsgericht müsse die Verfassungsfeindlichkeit einer Partei feststellen, bevor das Bundesamt für Verfassungsschutz eine Partei einordnen oder beurteilen dürfe.

Falsch: Das Bundesamt für Verfassungsschutz nimmt seine Beurteilung und Einstufung von Parteien unabhängig von Urteilen des Bundesverfassungsschutzgerichtes vor.

Am 2. Mai hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft. Das begründete das Amt damit, dass das in der Partei "vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis" nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar sei. Es ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen.

Wird eine Partei als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, bedeutet das erstmal, dass der Verfassungschutz seine Entscheidung öffentlich macht. Je nach Einstufung darf der Verfassungsschutz unterschiedliche nachrichtendienstliche Mittel einsetzen - und je höher die Einstufung, desto eher wird er eingreifen, wie der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags beschreibt.

Parteiverbot ist Sache des Bundesverfassungsgerichts.


Gegen die Einstufung durch den Verfassungsschutz reichte die AfD am 5. Mai Klage ein. Bis der Fall vor Gericht geklärt sei, werde das Amt die Partei offiziell weiterhin als gesichert rechtsextremistisch einstufen.

correctiv.org/faktencheck

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