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Urteil des BGH

Von ehemaliges Mitglied Dienstag 20.08.2024, 14:18

Irmgard F., inzwischen 99 Jahre alt, arbeitete als Stenotypistin im KZ Stutthof. Für ihre Arbeit ist sie nun in letzter Instanz wegen Beihilfe zum Mord schuldig gesprochen worden.

Es könnte der letzte Prozess gegen ehemalige KZ-Mitarbeitende gewesen sein. Sowohl Opfer als auch Täter werden immer weniger. Die Verbliebenen sind allesamt hochbetagt und häufig nicht mehr verhandlungsfähig. Und doch klärte der Bundesgerichtshof in Leipzig heute Grundsätzliches, als er die Revision von Irmgard F. verwarf und die seinerzeit heranwachsende Angeklagte zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilte.
Der Fall zeigt: Die juristische Aufarbeitung des nationalsozialistischen Massenmords, so mühsam und kleinteilig sie sein mag, kann und muss der Rechtsstaat leisten. Inhaltlich ist die Entscheidung wenig überraschend, denn Mord, ebenso wie die Beteiligung daran, verjährt nach dem Strafgesetzbuch nicht. Die aktive Erinnerung aber an die Gräueltaten der Nazi-Herrschaft und an das dadurch verursachte unermessliche Leid beginnt - fast 80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges - teilweise zu verblassen. Urteile wie das heutige halten sie wach.

Ich begrüße dieses Urteil.

www.zdf.de/ ... /stutthoff-urteil-bestaetigt-kz-sekretaerin-100.html

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