Am Tag, an dem die horrenden Zahlen rechtsextremer Straftaten in Deutschland bekanntwurden, hat der CDU-Chef und Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz einen skandalösen Vorschlag in die Welt gesetzt. Er will es ermöglichen, dass bestimmten Menschen die Staatsangehörigkeit entzogen werden kann – etwas, was das Grundgesetz nicht zulässt.
Artikel 16 GG: Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.
Ein Kanzlerkandidat, der nicht von der AfD kommt, sollte das eigentlich wissen.
Außer er ist geistig bereits Mitglied in einer anderen Partei.
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