In manchen Schädel geht überhaupt nichts rein. Hat man sich erstmal in einer Meinung verbissen, gibt es kein Zurück mehr. Diese Frau ist das Paradebeispiel.
"Die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck muss für insgesamt ein Jahr ins Gefängnis. Ende Juni hatte das Oberlandesgericht Hamburg sie wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe verurteilt. Doch die Verteidigung der 95 Jahre alten Frau hat nun Revision eingelegt. "Das heißt also, dass das Verfahren nicht rechtskräftig ist und zur revisionsgerichtlichen Überprüfung an das hanseatische Oberlandesgericht geht", teilt eine Gerichtssprecherin mit. Bei dem Urteil handelt es sich um eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten - enthalten ist laut Hamburger Landgericht ein Berliner Urteil von 2022 in einem anderen Prozess wegen Volksverhetzung. Vier Monate werden vom Gericht aufgrund jahrelanger Verfahrensverzögerungen als bereits vollstreckt angesehen.
Um diese Vorfälle geht es in den beiden Prozessen: Die in Nordrhein-Westfalen wohnende Haverbeck hatte am 21. April 2015 am Rande des Lüneburger Prozesses gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning vor Journalisten gesagt, Auschwitz sei kein Vernichtungs-, sondern ein Arbeitslager gewesen. In einem Fernsehinterview des NDR-Magazins "Panorama" verneinte sie zudem, dass es dort eine Massenvernichtung von Menschen gab. Nach Schätzungen von Historikern ermordeten die Nazis allein im KZ Auschwitz-Birkenau mindestens 1,1 Millionen Menschen."
In manchen Schädel geht überhaupt nichts rein. Hat man sich erstmal in einer Meinung verbissen, gibt es kein Zurück mehr. Diese Frau ist das Paradebeispiel.
"Die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck muss für insgesamt ein Jahr ins Gefängnis. Ende Juni hatte das Oberlandesgericht Hamburg sie wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe verurteilt. Doch die Verteidigung der 95 Jahre alten Frau hat nun Revision eingelegt. "Das heißt also, dass das Verfahren nicht rechtskräftig ist und zur revisionsgerichtlichen Überprüfung an das hanseatische Oberlandesgericht geht", teilt eine Gerichtssprecherin mit. Bei dem Urteil handelt es sich um eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten - enthalten ist laut Hamburger Landgericht ein Berliner Urteil von 2022 in einem anderen Prozess wegen Volksverhetzung. Vier Monate werden vom Gericht aufgrund jahrelanger Verfahrensverzögerungen als bereits vollstreckt angesehen.
Um diese Vorfälle geht es in den beiden Prozessen: Die in Nordrhein-Westfalen wohnende Haverbeck hatte am 21. April 2015 am Rande des Lüneburger Prozesses gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning vor Journalisten gesagt, Auschwitz sei kein Vernichtungs-, sondern ein Arbeitslager gewesen. In einem Fernsehinterview des NDR-Magazins "Panorama" verneinte sie zudem, dass es dort eine Massenvernichtung von Menschen gab. Nach Schätzungen von Historikern ermordeten die Nazis allein im KZ Auschwitz-Birkenau mindestens 1,1 Millionen Menschen."
n-tv