Die Ukraine: Insgesamt ergibt sich das Bild eines Staates, der – strukturell bedingt – die rechtsstaatlichen Standards nicht erfüllt. Damit könne der EU-Beitrittskandidat länger in der Warteschleife hängen bleiben.
Das weiß von der Layen doch auch. Warum drängt sie dann so stark auf die Aufnahme.
Sowie größenwahnsinnig sich der Präsident immer in den Vordergrund schiebt und auftritt, so ist er auch. Die Expertin nennt das: Selenskyi und sein Team hätten sich „an ihre gewachsene Machtfülle gewöhnt“. Und mit jeder Spende wird es schlimmer.
Wenn ich jetzt lese, dass dem Präidenten Recht und Gesetz völlig egal sind, dann wird man doch mal nach dem Verbleib der vielen Milliarden fragen.
Die USA, die vor Jahren gefragt haben, warten noch heute auf Antwort.
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Verfassungsgericht außer Gefecht
Gerd Meißner, der Freitag, 27.2.2025
Der von Präsident Selenskyi abgesetzte Oberste Richter Oleksandr Tupytsky erhebt aus dem Exil Vorwürfe
Man komme jetzt „Europa immer näher“, auch durch eine Gerichtsreform, verkündet Wolodymyr Selenskyj immer wieder. Dabei ist der Wunsch Vater des Gedankens, denn der EU-Aspirant Ukraine garantiert die Unabhängigkeit der Gerichte keineswegs, wie das Art. 2 des EU-Vertrages vorsieht. Besonders deutlich wird das beim Verfassungsgericht. Selenskyj hat dessen Vorsitzenden Oleksandr Tupytsky Ende 2020 per Dekret abgesetzt. Begründung: Er stelle eine „Bedrohung der nationalen Sicherheit“ dar. Im Juli 2021 erklärte das Oberste Gericht in Kiew dieses Dekret für illegal, konnte sich aber nicht durchsetzen, weil der Präsident das Votum ignorierte. Nach der Absetzung Tupytskys ernannte Selenskyj zwei neue Verfassungsrichter, hielt ich damit aber nicht an die Verfassung, wonach derartige Nominierungen durch ein Votum von mindestens zwei Dritteln der Verfassungsrichter bestätigt werden müssen.
Tupytsky nannte den seinen Rauswurf einen „Staatsstreich“, verließ im März 2022 das Land Richtung Österreich und erklärte, ihm sei aus privaten Gründen – der Schwangerschaft seiner Frau – keine andere Wahl geblieben. Mit derzeit noch elf Richtern wird das nötige Quorum von zwölf Richtern für die Entscheidung über einen neuen Vorsitzenden verfehlt. Damit hat die Ukraine keinen höchsten Verfassungsrichter mehr – ein beispielloser Umstand.
Im Exil gab der 62-jährige Tupytsky kürzlich dem Kanal des exil-ukrainischen Bloggers Anatoli Scharij, der in Spanien lebt, ein ausführliches Interview. Scharij ist Chef einer nach ihm benannten Oppositionspartei, die in der Ukraine seit Juni 2022 verboten ist, weil sie als „prorussisch“ eingestuft wird, obwohl sie die Politik Russlands gegen die Ukraine nicht unterstützt und den Krieg als „Albtraum“ bezeichnet hat. In seinem Interview warf Tupytzsky Selenskyi vor, er habe bewusst das Verfassungsgericht außer Gefecht gesetzt, damit es nicht überprüfen konnte, inwieweit es legitim war, die fällige Präsidentenwahl auszusetzen und weiter im Amt zu bleiben.
Nach Auffassung Tupytskys setzt die Kriegslage Wahlen nicht außer Kraft, auch wenn dies oft berichtet wird. Über die Frage entscheiden könne letztlich nur das Verfassungsgericht. Es sei „paradox“, dass der Präsident als Garant der Konstitution deren Gebote nicht befolge. Zudem habe er durch das Verbot der traditionell mit dem Moskauer Patriarchen verbundenen Ukrainischen Orthodoxen Kirche den Verfassungsgrundsatz der Religionsfreiheit verletzt. Auf die Frage, ob all das strafrechtliche Folgen haben werde, lautete Tupytskys Antwort: An der Macht genießt der Staatschef Immunität, was danach geschehe könne niemand sagen. „Ich galt für den Staatschef als unberechenbar“, sagt Tupytsky, weil er anders als Selenskyj geltende Gesetze für den Verkauf von Grund und Boden in der vorliegenden Form für verfassungswidrig hielt.
Dass im Rechtswesen der Ukraine die Dinge im Argen liegen, ist Thinktanks im Ausland durchaus bekannt. Auf schwere Defizite bei einer nötigen Gerichtsreform weist eine Studie der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) vom Juni 2024 hin. Darin kommt die langjährige Expertin Susan Stewart zu der Einschätzung, während des Krieges sei „die Rolle des Präsidenten in der Ukraine“ zu einer „fast übermäßigen Größe“ geworden. Selenskyi und sein Team hätten sich „an ihre gewachsene Machtfülle gewöhnt“. Auch würden Parlamentssitzungen „aus Sicherheitsgründen nicht mehr öffentlich übertragen“. Der ukrainische Justizsektor, so die SWP-Expertin, sei „schon vor dem Februar 2022 in vielerlei Hinsicht nicht unabhängig“ gewesen. Relevante Teile der Rechtspflege hätten bereits damals „de facto unter der (informellen) Kontrolle des Präsidenten“ gestanden.
Die „Dominanz der Exekutive über die Judikative“ habe „eine lange Tradition in der Ukraine“ – durch den Krieg habe dies eher zu- als abgenommen. Die „Zentrealisierung der Macht“ im Präsidialamt sei „als allgemeine Schwächung der Gewaltenteilung zu sehen“. Die „Erfordernisse des Krieges“, so Stewarts Fazit, mache es „noch schwieriger, diese Defizite zu beseitigen“. Auch wenn sie der Ukraine quasi mildernde Umstände zubilligt, kommt sie abschließend zu einem skeptischen Urteil über den Zustand der ukrainischen Gerichtsbarkeit. Insgesamt ergibt sich das Bild eines Staates, der – strukturell bedingt – die rechtsstaatlichen Standards nicht erfüllt. Damit könne der EU-Beitrittskandidat länger in der Warteschleife hängen bleiben.
Die Ukraine: Insgesamt ergibt sich das Bild eines Staates, der – strukturell bedingt – die rechtsstaatlichen Standards nicht erfüllt. Damit könne der EU-Beitrittskandidat länger in der Warteschleife hängen bleiben.
Das weiß von der Layen doch auch. Warum drängt sie dann so stark auf die Aufnahme.
Sowie größenwahnsinnig sich der Präsident immer in den Vordergrund schiebt und auftritt, so ist er auch. Die Expertin nennt das: Selenskyi und sein Team hätten sich „an ihre gewachsene Machtfülle gewöhnt“. Und mit jeder Spende wird es schlimmer.
Wenn ich jetzt lese, dass dem Präidenten Recht und Gesetz völlig egal sind, dann wird man doch mal nach dem Verbleib der vielen Milliarden fragen.
Die USA, die vor Jahren gefragt haben, warten noch heute auf Antwort.
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Verfassungsgericht außer Gefecht
Gerd Meißner, der Freitag, 27.2.2025
Der von Präsident Selenskyi abgesetzte Oberste Richter Oleksandr Tupytsky erhebt aus dem Exil Vorwürfe
Man komme jetzt „Europa immer näher“, auch durch eine Gerichtsreform, verkündet Wolodymyr Selenskyj immer wieder. Dabei ist der Wunsch Vater des Gedankens, denn der EU-Aspirant Ukraine garantiert die Unabhängigkeit der Gerichte keineswegs, wie das Art. 2 des EU-Vertrages vorsieht. Besonders deutlich wird das beim Verfassungsgericht. Selenskyj hat dessen Vorsitzenden Oleksandr Tupytsky Ende 2020 per Dekret abgesetzt. Begründung: Er stelle eine „Bedrohung der nationalen Sicherheit“ dar. Im Juli 2021 erklärte das Oberste Gericht in Kiew dieses Dekret für illegal, konnte sich aber nicht durchsetzen, weil der Präsident das Votum ignorierte. Nach der Absetzung Tupytskys ernannte Selenskyj zwei neue Verfassungsrichter, hielt ich damit aber nicht an die Verfassung, wonach derartige Nominierungen durch ein Votum von mindestens zwei Dritteln der Verfassungsrichter bestätigt werden müssen.
Tupytsky nannte den seinen Rauswurf einen „Staatsstreich“, verließ im März 2022 das Land Richtung Österreich und erklärte, ihm sei aus privaten Gründen – der Schwangerschaft seiner Frau – keine andere Wahl geblieben. Mit derzeit noch elf Richtern wird das nötige Quorum von zwölf Richtern für die Entscheidung über einen neuen Vorsitzenden verfehlt. Damit hat die Ukraine keinen höchsten Verfassungsrichter mehr – ein beispielloser Umstand.
Im Exil gab der 62-jährige Tupytsky kürzlich dem Kanal des exil-ukrainischen Bloggers Anatoli Scharij, der in Spanien lebt, ein ausführliches Interview. Scharij ist Chef einer nach ihm benannten Oppositionspartei, die in der Ukraine seit Juni 2022 verboten ist, weil sie als „prorussisch“ eingestuft wird, obwohl sie die Politik Russlands gegen die Ukraine nicht unterstützt und den Krieg als „Albtraum“ bezeichnet hat. In seinem Interview warf Tupytzsky Selenskyi vor, er habe bewusst das Verfassungsgericht außer Gefecht gesetzt, damit es nicht überprüfen konnte, inwieweit es legitim war, die fällige Präsidentenwahl auszusetzen und weiter im Amt zu bleiben.
Nach Auffassung Tupytskys setzt die Kriegslage Wahlen nicht außer Kraft, auch wenn dies oft berichtet wird. Über die Frage entscheiden könne letztlich nur das Verfassungsgericht. Es sei „paradox“, dass der Präsident als Garant der Konstitution deren Gebote nicht befolge. Zudem habe er durch das Verbot der traditionell mit dem Moskauer Patriarchen verbundenen Ukrainischen Orthodoxen Kirche den Verfassungsgrundsatz der Religionsfreiheit verletzt. Auf die Frage, ob all das strafrechtliche Folgen haben werde, lautete Tupytskys Antwort: An der Macht genießt der Staatschef Immunität, was danach geschehe könne niemand sagen. „Ich galt für den Staatschef als unberechenbar“, sagt Tupytsky, weil er anders als Selenskyj geltende Gesetze für den Verkauf von Grund und Boden in der vorliegenden Form für verfassungswidrig hielt.
Dass im Rechtswesen der Ukraine die Dinge im Argen liegen, ist Thinktanks im Ausland durchaus bekannt. Auf schwere Defizite bei einer nötigen Gerichtsreform weist eine Studie der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) vom Juni 2024 hin. Darin kommt die langjährige Expertin Susan Stewart zu der Einschätzung, während des Krieges sei „die Rolle des Präsidenten in der Ukraine“ zu einer „fast übermäßigen Größe“ geworden. Selenskyi und sein Team hätten sich „an ihre gewachsene Machtfülle gewöhnt“. Auch würden Parlamentssitzungen „aus Sicherheitsgründen nicht mehr öffentlich übertragen“. Der ukrainische Justizsektor, so die SWP-Expertin, sei „schon vor dem Februar 2022 in vielerlei Hinsicht nicht unabhängig“ gewesen. Relevante Teile der Rechtspflege hätten bereits damals „de facto unter der (informellen) Kontrolle des Präsidenten“ gestanden.
Die „Dominanz der Exekutive über die Judikative“ habe „eine lange Tradition in der Ukraine“ – durch den Krieg habe dies eher zu- als abgenommen. Die „Zentrealisierung der Macht“ im Präsidialamt sei „als allgemeine Schwächung der Gewaltenteilung zu sehen“. Die „Erfordernisse des Krieges“, so Stewarts Fazit, mache es „noch schwieriger, diese Defizite zu beseitigen“. Auch wenn sie der Ukraine quasi mildernde Umstände zubilligt, kommt sie abschließend zu einem skeptischen Urteil über den Zustand der ukrainischen Gerichtsbarkeit. Insgesamt ergibt sich das Bild eines Staates, der – strukturell bedingt – die rechtsstaatlichen Standards nicht erfüllt. Damit könne der EU-Beitrittskandidat länger in der Warteschleife hängen bleiben.