0 25 12 Stillhalte Vereinbarung des Verfassungsschutzes Von Feierabend-Mitglied Donnerstag 08.05.2025, 13:47 Das BfV hat heute im gerichtlichen Verfahren – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – erklärt, die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistische Partei vorläufig bis zur Entscheidug des Gerichtes über den Eilantrag der AfD auszusetzen. Kommentieren
Das BfV hat heute im gerichtlichen Verfahren
– ohne Anerkennung einer Rechtspflicht –
erklärt, die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistische Partei vorläufig bis zur Entscheidug des Gerichtes über den Eilantrag der AfD auszusetzen.