Steinmeier fordert Kriegsverbrecherprozess gegen Putin und Lawrow
vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.
Ein Art "Nürnberger Prozess" kann es leider nicht geben. Damals nach dem 2. Weltkrieg gab es eine Allianz der Siegermächte, die die Einrichtung eines Internationalen Militärgerichtshofes beschlossen - und die vor allem auch
die Angeklagten FESTNEHMEN konnte, was ja im Fall von Putin und Lawrow nicht möglich sein wird.
Auch an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag können keine
allzu großen Hoffnungen geknüpft werden, da Russland dieses Gericht sowieso nicht anerkennt.
Da Moskau außerdem Ständiges Mitglied im Sicherheitsrat der UN ist,
kommt auch die UN als mögliche Instanz für eine rechtliche Aufarbeitung nicht infrage. Denn wegen seines Veto-Rechts kann Russland jeden
Beschluss boykottieren.
Und ehe Putin tatsächlich als Angeklagter vor Gericht gestellt werden könnte, müsste erst ein Machtwechsel in Moskau erfolgen. Dafür gibt es leider keinerlei Anzeichen.
Die entsetzlichen russischen Kriegsverbrechen von Butscha und anderen
Orten in der Ukraine wie in Borodjanka bei Kiew gehen somit im doppelten Sinn in die Geschichtsbücher ein.
Erstens, weil sie einen Wendepunkt im Angriffskrieg Russlands darstellen.
Zweitens, weil die Machtlosigkeit der Weltgemeinschaft deutlich wird, wenn es um die Aufarbeitung und Bestrafung von Kriegsverbrechen geht.
Steinmeier fordert Kriegsverbrecherprozess gegen Putin und Lawrow
vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.
Ein Art "Nürnberger Prozess" kann es leider nicht geben. Damals nach dem 2. Weltkrieg gab es eine Allianz der Siegermächte, die die Einrichtung eines Internationalen Militärgerichtshofes beschlossen - und die vor allem auch
die Angeklagten FESTNEHMEN konnte, was ja im Fall von Putin und Lawrow nicht möglich sein wird.
Auch an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag können keine
allzu großen Hoffnungen geknüpft werden, da Russland dieses Gericht sowieso nicht anerkennt.
Da Moskau außerdem Ständiges Mitglied im Sicherheitsrat der UN ist,
kommt auch die UN als mögliche Instanz für eine rechtliche Aufarbeitung nicht infrage. Denn wegen seines Veto-Rechts kann Russland jeden
Beschluss boykottieren.
Und ehe Putin tatsächlich als Angeklagter vor Gericht gestellt werden könnte, müsste erst ein Machtwechsel in Moskau erfolgen. Dafür gibt es leider keinerlei Anzeichen.
Die entsetzlichen russischen Kriegsverbrechen von Butscha und anderen
Orten in der Ukraine wie in Borodjanka bei Kiew gehen somit im doppelten Sinn in die Geschichtsbücher ein.
Erstens, weil sie einen Wendepunkt im Angriffskrieg Russlands darstellen.
Zweitens, weil die Machtlosigkeit der Weltgemeinschaft deutlich wird, wenn es um die Aufarbeitung und Bestrafung von Kriegsverbrechen geht.