Skandinavisches Nein
Dänemark und Schweden stören sich an unverbindlicher EU-Mindestlohnrichtlinie. EuGH-Gutachter empfiehlt nun, Gesetz für nichtig zu erklären.
Erfolg für die Gegner der 2022 beschlossenen EU-Mindestlohnrichtlinie: Am Dienstag hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Nicholas Emiliou, in seinem Rechtsgutachten gefordert, den Rechtsakt für nichtig zu erklären. Die EU überschreite ihre Kompetenzen, Lohnpolitik sei Sache der Mitgliedstaaten. Die Richter am EuGH müssen der Empfehlung nicht folgen, tun dies jedoch in der Regel. Laut einer Untersuchung von 2017 entsprechen die EuGH-Urteile in 86 Prozent der Fälle im wesentlichen den Schlussanträgen der Generalanwälte.
Was soll das also?
In Dänemark und Schweden gibt es keine Mindestlöhne, allerdings eine sehr hohe Tarifdeckung von 82 beziehungsweise 90 Prozent sowie ausgehandelte Löhne, die in aller Regel sehr deutlich über den von der EU-Richtlinie nahegelegten Werten liegen. Anpassungsbedarf ergibt sich für die klagenden Staaten durch das Gesetz also nicht.
Da kann ich schon verstehen, dass man dort Angst bekommt, dass die EU einen Fuß in die Tür bekommen will und irgendwann die guten Löhne in Skandinavien kritisiert. Auch wenn das viele Staaten anders sehen.
Meine Worte, diese EU kann nur als Diktatur funktionieren.
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Erfolg für die Gegner der 2022 beschlossenen EU-Mindestlohnrichtlinie: Am Dienstag hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Nicholas Emiliou, in seinem Rechtsgutachten gefordert, den Rechtsakt für nichtig zu erklären. Die EU überschreite ihre Kompetenzen, Lohnpolitik sei Sache der Mitgliedstaaten. Die Richter am EuGH müssen der Empfehlung nicht folgen, tun dies jedoch in der Regel. Laut einer Untersuchung von 2017 entsprechen die EuGH-Urteile in 86 Prozent der Fälle im wesentlichen den Schlussanträgen der Generalanwälte.
Was soll das also?
In Dänemark und Schweden gibt es keine Mindestlöhne, allerdings eine sehr hohe Tarifdeckung von 82 beziehungsweise 90 Prozent sowie ausgehandelte Löhne, die in aller Regel sehr deutlich über den von der EU-Richtlinie nahegelegten Werten liegen. Anpassungsbedarf ergibt sich für die klagenden Staaten durch das Gesetz also nicht.
Da kann ich schon verstehen, dass man dort Angst bekommt, dass die EU einen Fuß in die Tür bekommen will und irgendwann die guten Löhne in Skandinavien kritisiert. Auch wenn das viele Staaten anders sehen.
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