Vor einigen Tagen, als das Grundgesetz 76 Jahre alt wurde, verkündete Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier eine Idee: Der Verfassung soll künftig ein „Ehrentag“ gewidmet werden. Der Slogan – „Der Ehrentag. Für Dich. Für uns. Für alle.“ – klang zwar ein wenig nach „Friede. Freude. Eierkuchen“ oder „Quadratisch. Praktisch. Gut“, aber immerhin soll der „Ehrentag“ etwas feiern und fördern, das es wahrlich verdient hat: zivilgesellschaftliches Engagement. Steinmeier: „Bürgerin oder Bürger zu sein heißt, sich einzubringen“.
Da gibt es einiges zu tun, Steinmeier selbst erwähnte unter anderem den Einsatz für Klimaschutz. Ob er damit wohl auch den erfolglosen Protest im vergangenen Jahr gegen die weitgehende Aushöhlung des Klimaschutzgesetzes durch die Ampelregierung meinte? Oder doch nicht? Die Gesetzesentschärfung hat er damals leider selbst unterschrieben.
Ebenfalls zum Verfassungsgeburtstag wurde der aktuelle „Grundrechte-Report“ angekündigt, der an diesem 28. Mai als Buch erscheint. Das Staatsoberhaupt sollte ihn lesen, denn er enthält so manches, das zivilgesellschaftliches Engagement notwendig erscheinen lässt: die Bezahlkarte als Instrument der Repression gegen Geflüchtete, Gefährdung von Persönlichkeitsrechten durch Polizeigewalt, Versagen von Politik und Markt beim Schutz des Rechts auf Wohnung – um nur wenige zu nennen.
Ein Bundespräsident, der auch diese Skandale benennt – das wäre mal ein Ehrentag für das Grundgesetz!
Frankfurter Rundschau, 28.5.2025
……………………………….
Neben diesem Jubeltag für Veteranen fällt dem Bundespräsidenten jetzt noch ein Ehrentag für die Verfassung ein.
Würde der auch in Bayern gelten? Denn am 20. Mai 1949 stimmte der Bayerische Landtag gegen das Grundgesetz.
Egal welche Sonderrechte das Bergvolk für sich beansprucht, Steinmeier scheint Langweile zu haben. Es gäbe aber vieles, womit man das Grundgesetz ehren könnte. Ehrlicher als so ein Pipifax wie einen Ehrentag wäre das auch.
Also los Herr Steinmeier, es gibt viel zu tun.
Vor einigen Tagen, als das Grundgesetz 76 Jahre alt wurde, verkündete Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier eine Idee: Der Verfassung soll künftig ein „Ehrentag“ gewidmet werden. Der Slogan – „Der Ehrentag. Für Dich. Für uns. Für alle.“ – klang zwar ein wenig nach „Friede. Freude. Eierkuchen“ oder „Quadratisch. Praktisch. Gut“, aber immerhin soll der „Ehrentag“ etwas feiern und fördern, das es wahrlich verdient hat: zivilgesellschaftliches Engagement. Steinmeier: „Bürgerin oder Bürger zu sein heißt, sich einzubringen“.
Da gibt es einiges zu tun, Steinmeier selbst erwähnte unter anderem den Einsatz für Klimaschutz. Ob er damit wohl auch den erfolglosen Protest im vergangenen Jahr gegen die weitgehende Aushöhlung des Klimaschutzgesetzes durch die Ampelregierung meinte? Oder doch nicht? Die Gesetzesentschärfung hat er damals leider selbst unterschrieben.
Ebenfalls zum Verfassungsgeburtstag wurde der aktuelle „Grundrechte-Report“ angekündigt, der an diesem 28. Mai als Buch erscheint. Das Staatsoberhaupt sollte ihn lesen, denn er enthält so manches, das zivilgesellschaftliches Engagement notwendig erscheinen lässt: die Bezahlkarte als Instrument der Repression gegen Geflüchtete, Gefährdung von Persönlichkeitsrechten durch Polizeigewalt, Versagen von Politik und Markt beim Schutz des Rechts auf Wohnung – um nur wenige zu nennen.
Ein Bundespräsident, der auch diese Skandale benennt – das wäre mal ein Ehrentag für das Grundgesetz!
Frankfurter Rundschau, 28.5.2025
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Neben diesem Jubeltag für Veteranen fällt dem Bundespräsidenten jetzt noch ein Ehrentag für die Verfassung ein.
Würde der auch in Bayern gelten? Denn am 20. Mai 1949 stimmte der Bayerische Landtag gegen das Grundgesetz.
Egal welche Sonderrechte das Bergvolk für sich beansprucht, Steinmeier scheint Langweile zu haben. Es gäbe aber vieles, womit man das Grundgesetz ehren könnte. Ehrlicher als so ein Pipifax wie einen Ehrentag wäre das auch.
Also los Herr Steinmeier, es gibt viel zu tun.