Von Harvey11
Mittwoch 07.08.2024, 12:41 – geändert Mittwoch 07.08.2024, 13:22
Jedes Jahr 7000 Schwarzfahrer in den Knast. Kein Geld für Fahrkarte und Strafe.
Die FDP beharrt weiter auf dieser Praxis.
Na ja, wenn man sich eine immer größere Herde von Armen leisten will, dann muss man die irgendwann irgendwie aus der Öffentlichkeit und besonders aus Bussen und Bahnen verbannen. Denn diese Menschen schaden sichtbar dem Ansehen des Sozialstaates BRD, ihr Anblick stört.
Vielleicht schlägt ja auch die FDP bald den neuen Straftatbestand "Armut" vor. Dann könnten die Betroffenen ganz offiziell weggesperrt werden. Wohin? Wenn es gegen Arme und Schwache geht hat die FDP schon immer sehr viel Erfindungsreichtum bewiesen.
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Politik soll Haftstrafe für Schwarzfahren abschaffen
Fachleute aus der Wissenschaft: Strafen treffen vor allem Menschen in Armut und prekären Lebenslagen (Pitt von Bebenburg, FR vom 7.8.2024)
Mehr als hundert Wissenschaftler dringen darauf, das Schwarzfahren nicht mehr strafrechtlich zu verfolgen. Es reiche aus, wenn die Verkehrsunternehmen zivilrechtlich ein erhöhtes Beförderungsentgelt kassierten, argumentierten sie in einem Offenen Brief an Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), den sie am Dienstag veröffentlichten.
Eine konsequente Entkriminalisierung werde „armutsbetroffene Bürger, Behörden und Justiz entlasten“, argumentierten die 128 Unterzeichner. Der Unrechtsgehalt der Taten sei gering. Zudem treffe der Straftatbestand besonders Menschen in Armut und prekären Lebenslagen. Ihr Schwarzfahren zeuge „nicht von krimineller Energie, sondern von faktischen Zwängen“, nämlich der Zahlungsunfähigkeit.
Fachleute schätzen, dass rund 7000 Personen pro Jahr in Folge von Fahren ohne Fahrschein inhaftiert werden. Nicht alle werden zu einer Haftstrafe verurteilt. Vielmehr verbüßt ein großer Teil eine Ersatzhaftstrafe, weil sie die verhängte Geldstrafe nicht bezahlt haben. Viele dieser Menschen seien arbeitslos, drogenabhängig oder ohne festen Wohnsitz, heißt es in dem Offenen Brief. Verfasst wurde das Schreiben von der Kölner Kriminologin Nicole Bögelein und der Frankfurter Stadtgeografin Luise Klaus. Weitere Unterschriften stammen von Fachleuten aus Bereichen wie Jura und Soziale Arbeit.
Buschmanns Ministerium bestätigte konkrete Überlegungen, den Straftatbestand der Beförderungserschleichung zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Ein Eckpunkte-Papier zur Strafrechtsreform hatte das Ministerium Ende vorigen Jahres veröffentlicht. Darin heißt es: „Bei der Beförderungserschleichung ist der Unrechtsgehalt so gering, dass es nicht mehr angemessen ist, diese unter strafe zu stellen.“ Auf Anfrage kündigte das Ministerium an, dass es „zeitnah“ einen Referentenentwurf vorlegen werde.
Aus Sicht der Wissenschaftler wäre eine Herabstufung auf eine Ordnungswidrigkeit aber ein zu kleiner Schritt. Auch in diesem Falle wäre das Problem der Inhaftierung nämlich nicht vom Tisch. „Bei einer Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit besteht die Gefahr, dass Menschen, die sich eine Fahrkarte und folgend das Bußgeld nicht leisten können, über die Erzwingungshaft inhaftiert werden“, heißt es in dem Schreiben. Diese könne bis zu drei Monate für mehrere Bußgeldbescheide dauern. Zudem seien die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden nicht dafür da, private Forderungen einzutreiben.
Die rechtspolitische Sprecherin der SPD, Carmen Wegge, sagte der FR: „Als SPD-Fraktion sprechen wir uns klar für die Entkriminalisierung des Fahren ohne Fahrschein“ aus. Der Paragraf müsse ersatzlos gestrichen werden. „Dieser Schritt ist längst überfällig. Es ist unverhältnismäßig, einen Vertragsbruch wie das Nichtentrichten des Beförderungsentgelts mit dem Strafrecht zu verfolgen.“ Bei anderen zivilrechtlichen Pflichtverletzungen sei das auch nicht der Fall. „Wer die Miete oder eine Rechnung nicht bezahlt, kann zivilrechtlich verklagt werden, macht sich aber nicht strafbar“, erläuterte Wegge. Durch die Entkriminalisierung entstehe auch kein falscher Anreiz zum Fahren ohne Fahrschein, denn das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro habe „eine große Abschreckungswirkung“. Nach Wegges Worten ist sich die Ampelkoalition „einig, dass wir als Gesetzgeber handeln müssen“.
Die FDP-Rechtspolitikerin Karin Helling-Plahr beharrt auf einer Strafe für das Schwarzfahren. Sie sagt der FR: „Eine Straflosigkeit kommt für uns Freie Demokraten insbesondere auch aus generalpräventiven Gesichtspunkten nicht in Betracht. Wenn sich jemand Leistungen erschleicht, für die alle anderen Nutzer zahlen, liegt eine Rechtsgutsverletzung vor die angemessen geahndet werden muss.„ Mit dem Vorschlag ihres Parteifreunds Buschmann werde man sich „im parlamentarischen Verfahren beschäftigen“.
Jedes Jahr 7000 Schwarzfahrer in den Knast. Kein Geld für Fahrkarte und Strafe.
Die FDP beharrt weiter auf dieser Praxis.
Na ja, wenn man sich eine immer größere Herde von Armen leisten will, dann muss man die irgendwann irgendwie aus der Öffentlichkeit und besonders aus Bussen und Bahnen verbannen. Denn diese Menschen schaden sichtbar dem Ansehen des Sozialstaates BRD, ihr Anblick stört.
Vielleicht schlägt ja auch die FDP bald den neuen Straftatbestand "Armut" vor. Dann könnten die Betroffenen ganz offiziell weggesperrt werden. Wohin? Wenn es gegen Arme und Schwache geht hat die FDP schon immer sehr viel Erfindungsreichtum bewiesen.
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Politik soll Haftstrafe für Schwarzfahren abschaffen
Fachleute aus der Wissenschaft: Strafen treffen vor allem Menschen in Armut und prekären Lebenslagen (Pitt von Bebenburg, FR vom 7.8.2024)
Mehr als hundert Wissenschaftler dringen darauf, das Schwarzfahren nicht mehr strafrechtlich zu verfolgen. Es reiche aus, wenn die Verkehrsunternehmen zivilrechtlich ein erhöhtes Beförderungsentgelt kassierten, argumentierten sie in einem Offenen Brief an Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), den sie am Dienstag veröffentlichten.
Eine konsequente Entkriminalisierung werde „armutsbetroffene Bürger, Behörden und Justiz entlasten“, argumentierten die 128 Unterzeichner. Der Unrechtsgehalt der Taten sei gering. Zudem treffe der Straftatbestand besonders Menschen in Armut und prekären Lebenslagen. Ihr Schwarzfahren zeuge „nicht von krimineller Energie, sondern von faktischen Zwängen“, nämlich der Zahlungsunfähigkeit.
Fachleute schätzen, dass rund 7000 Personen pro Jahr in Folge von Fahren ohne Fahrschein inhaftiert werden. Nicht alle werden zu einer Haftstrafe verurteilt. Vielmehr verbüßt ein großer Teil eine Ersatzhaftstrafe, weil sie die verhängte Geldstrafe nicht bezahlt haben. Viele dieser Menschen seien arbeitslos, drogenabhängig oder ohne festen Wohnsitz, heißt es in dem Offenen Brief. Verfasst wurde das Schreiben von der Kölner Kriminologin Nicole Bögelein und der Frankfurter Stadtgeografin Luise Klaus. Weitere Unterschriften stammen von Fachleuten aus Bereichen wie Jura und Soziale Arbeit.
Buschmanns Ministerium bestätigte konkrete Überlegungen, den Straftatbestand der Beförderungserschleichung zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Ein Eckpunkte-Papier zur Strafrechtsreform hatte das Ministerium Ende vorigen Jahres veröffentlicht. Darin heißt es: „Bei der Beförderungserschleichung ist der Unrechtsgehalt so gering, dass es nicht mehr angemessen ist, diese unter strafe zu stellen.“ Auf Anfrage kündigte das Ministerium an, dass es „zeitnah“ einen Referentenentwurf vorlegen werde.
Aus Sicht der Wissenschaftler wäre eine Herabstufung auf eine Ordnungswidrigkeit aber ein zu kleiner Schritt. Auch in diesem Falle wäre das Problem der Inhaftierung nämlich nicht vom Tisch. „Bei einer Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit besteht die Gefahr, dass Menschen, die sich eine Fahrkarte und folgend das Bußgeld nicht leisten können, über die Erzwingungshaft inhaftiert werden“, heißt es in dem Schreiben. Diese könne bis zu drei Monate für mehrere Bußgeldbescheide dauern. Zudem seien die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden nicht dafür da, private Forderungen einzutreiben.
Die rechtspolitische Sprecherin der SPD, Carmen Wegge, sagte der FR: „Als SPD-Fraktion sprechen wir uns klar für die Entkriminalisierung des Fahren ohne Fahrschein“ aus. Der Paragraf müsse ersatzlos gestrichen werden. „Dieser Schritt ist längst überfällig. Es ist unverhältnismäßig, einen Vertragsbruch wie das Nichtentrichten des Beförderungsentgelts mit dem Strafrecht zu verfolgen.“ Bei anderen zivilrechtlichen Pflichtverletzungen sei das auch nicht der Fall. „Wer die Miete oder eine Rechnung nicht bezahlt, kann zivilrechtlich verklagt werden, macht sich aber nicht strafbar“, erläuterte Wegge. Durch die Entkriminalisierung entstehe auch kein falscher Anreiz zum Fahren ohne Fahrschein, denn das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro habe „eine große Abschreckungswirkung“. Nach Wegges Worten ist sich die Ampelkoalition „einig, dass wir als Gesetzgeber handeln müssen“.
Die FDP-Rechtspolitikerin Karin Helling-Plahr beharrt auf einer Strafe für das Schwarzfahren. Sie sagt der FR: „Eine Straflosigkeit kommt für uns Freie Demokraten insbesondere auch aus generalpräventiven Gesichtspunkten nicht in Betracht. Wenn sich jemand Leistungen erschleicht, für die alle anderen Nutzer zahlen, liegt eine Rechtsgutsverletzung vor die angemessen geahndet werden muss.„ Mit dem Vorschlag ihres Parteifreunds Buschmann werde man sich „im parlamentarischen Verfahren beschäftigen“.