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Schröder erhält kein Büro finanziert

Von Novelle Freitag 05.05.2023, 16:01

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte im Jahre 2022 entschieden, dass Gerhard Schröder keine Sonderrechte zur Verfügung stehen.
Dabei ging es um Berliner Büroräume mit entsprechender Ausstattung des ehemaligen Bundeskanzlers. Begründung: Er nehme keine diesbezüglichen Pflichten mehr wahr.

Gerichtlich wurde entschieden, dass Gerhard Schröder Bürokosten nicht beanspruchen kann.
Voraussichtlich wird Schröder vor dem OVG in die Berufung gehen.

Brisant ist, dass bisher allen ehemaligen Sonderrechte wie Büro und Personenschutz zugestanden wurden/werden. 
Wie ausgeführt, geht es nur um den Unterhalt der Büroräume.

Da Schröder keine offiziellen Pflichten und Aufgaben für die Bundesregierung innehat, meine ich, dass ihm keine Bürokosten zugebilligt werden sollten. 
Das sollte nicht nur für ihn, sondern auch für die Zukunft gelten. 

Aus der "Tagesschau" v. 4.5.2023:

"Es war seit mehreren Jahrzehnten in Deutschland üblich, dass ehemalige Bundeskanzler und Bundespräsidenten nach dem Ende ihrer Amtszeit ein Büro erhalten. Diese wurden bislang auf Lebenszeit zur Verfügung gestellt und konnten über Jahrzehnte existieren.
Im Frühjahr 2022 regelte die Koalition von SPD, Grünen und FDP jedoch die Alimentierung generell neu. Sie ist nun abhängig davon, ob die früheren Spitzenpolitiker tatsächlich noch Aufgaben im Zusammenhang mit ihrem früheren Amt übernehmen, also etwa Schirmherrschaften haben und Reden halten."

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