Schwarz-Rot sollte die Erbschaftssteuer reformieren und so den Reichtum etwas gerechter verteilen.
Da staunte das Publikum, und der Politikbetrieb wunderte sich. Während des Streits um Haushaltslücken und Kürzungen beim Bürgergeld platzte eine schwarz-rote Annäherung am anderen Ende der Fahnenstange: Unionsfraktionschef Jens Spahn bekam nicht zuletzt vom Koalitionspartner viel Zustimmung für seine Aussage, dass die Vermögensverteilung in Deutschland „so nicht in Ordnung ist“. Seine Worte!
Wer Immobilien, Aktien oder Geld besessen habe, dessen Vermögen sei in den vergangenen Jahren fast „von alleine, ohne größeres Zutun“ gewachsen. Sagt Spahn, der Konservative! Und sogar: „Es ist ein Problem.“
Das kam deutlich überraschender als die eiligen Wortmeldungen von Sozialverbänden und vor allem der SPD, die sofort die Chance erkannte, ihre langjährigen Umverteilungsforderungen in der Koalition mit der Union umzusetzen. Zumindest ein bisschen. SPD-General Tim Klüssendorf brachte – clevererweise – sofort die Erbschaftssteuer ins Spiel. Auch der Arbeitnehmerflügel der CDU sprang Spahn bei. Das kann ein Anfang sein.
Spahns Einsicht in das Offensichtliche bietet die Chance, nicht mehr so ideologisch wie bisher auf die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben des Staates zu blicken. Schließlich wachsen die Löcher im Staatshaushalt trotz massiver Schuldenaufnahme – bis 2029 auf mehr als 170 Milliarden Euro.
Gemessen daran ist es fast niedlich, dass Kanzler Friedrich Merz noch immer davon träumt, der Staat könne durch Kürzungen beim Bürgergeld fünf Milliarden Euro im Jahr einsparen – und bräuchte dann keine höheren Vermögens- und Erbschaftssteuern mehr.
Dabei glaubt kein Experte an so hohes Sparpotenzial beim Bürgergeld – selbst wenn die Einschnitte bis an die Grenze dessen gingen, was das Verfassungsgericht erlaubt. Zum anderen will niemand die Erben von „Omas kleinem Häuschen“ schröpfen. Im Gegenteil: Während normale Menschen gern mal ein Fünftel ihrer kleinen Erbschaft ans Finanzamt abführen müssen, konnten viele Großerben von Milliardenvermögen Ausnahmeregelungen geltend machen – und so 99 Prozent ihrer vorgeschriebenen Erbschaftssteuer einsparen.
Um solche Schieflagen muss es gehen, wenn aus Spahns Erkenntnis etwas Konkretes folgen soll: Schwarz-Rot braucht keinen neuen Streit um Reichen- oder Vermögenssteuern, nicht einmal die Steuersätze für Erbschaften müssen steigen. Es würde reichen, Milliardäre wie normale Menschen zu besteuern.
Dass eine Reform der Erbschaftssteuer keine Jobs gefährden darf, indem sie Erben von Unternehmen aus der Bahn wirft, ist ohnehin Konsens. Auf solche Symboldebatten können Schwarze wie Rote verzichten – zumal Studien zeigen, dass die ungleiche Vermögensverteilung selbst ein Risiko für Wirtschaftswachstum sowie für die finanzielle, soziale und politische Stabilität sein kann.
Angesichts des Ausmaßes der Haushaltslücken ist es unnötig, das Sparen an Ausgaben gegen das Steigern von Einnahmen aufzurechnen. Es stimmt, dass Sozialtransfers ohne Sanktionsmöglichkeiten und bei geringem Lohnabstand dem Gerechtigkeitsempfinden der Bürger widersprechen – auch wenn der Staat seinen Etat nicht sanieren kann, wenn er dort spart. Doch gerade, wenn er es aus Symbolik und Prinzip tut, muss er auch Ungerechtigkeit am anderen Ende angehen.
Nicht zufällig spricht Spahn über die Erbschaftssteuer, wenn es um ungerecht verteilte Vermögen geht. Er weiß, dass nach dem anstehenden Verfassungsgerichtsurteil bei diesem Thema eine Neuregelung ansteht. Man kann nur hoffen, dass Schwarz-Rot das als Chance begreift und Mut beweist.
Frankfurter Rundschau, 15.9.2025
Wieder schöne Gedanken, die aber umgangenen werden müssen. Denn das würde alles umkrempeln.
»Schwarz-Rot braucht keinen neuen Streit um Reichen- oder Vermögenssteuern, nicht einmal die Steuersätze für Erbschaften müssen steigen. Es würde reichen, Milliardäre wie normale Menschen zu besteuern.«
Oder das hier:
»Es stimmt, dass Sozialtransfers ohne Sanktionsmöglichkeiten und bei geringem Lohnabstand dem Gerechtigkeitsempfinden der Bürger widersprechen – auch wenn der Staat seinen Etat nicht sanieren kann, wenn er dort spart. Doch gerade, wenn er es aus Symbolik und Prinzip tut, muss er auch Ungerechtigkeit am anderen Ende angehen.«
Ich sehe im Geist bereits diese "Radikale Mitte" toben.
Aber da steht noch das Verfassungsgerichtsurteil über eine Neuregelung der Erbschaftssteuer an.
Mal sehen wie man dann versucht, auch dieses zu umgehen.
Schwarz-Rot sollte die Erbschaftssteuer reformieren und so den Reichtum etwas gerechter verteilen.
Da staunte das Publikum, und der Politikbetrieb wunderte sich. Während des Streits um Haushaltslücken und Kürzungen beim Bürgergeld platzte eine schwarz-rote Annäherung am anderen Ende der Fahnenstange: Unionsfraktionschef Jens Spahn bekam nicht zuletzt vom Koalitionspartner viel Zustimmung für seine Aussage, dass die Vermögensverteilung in Deutschland „so nicht in Ordnung ist“. Seine Worte!
Wer Immobilien, Aktien oder Geld besessen habe, dessen Vermögen sei in den vergangenen Jahren fast „von alleine, ohne größeres Zutun“ gewachsen. Sagt Spahn, der Konservative! Und sogar: „Es ist ein Problem.“
Das kam deutlich überraschender als die eiligen Wortmeldungen von Sozialverbänden und vor allem der SPD, die sofort die Chance erkannte, ihre langjährigen Umverteilungsforderungen in der Koalition mit der Union umzusetzen. Zumindest ein bisschen. SPD-General Tim Klüssendorf brachte – clevererweise – sofort die Erbschaftssteuer ins Spiel. Auch der Arbeitnehmerflügel der CDU sprang Spahn bei. Das kann ein Anfang sein.
Spahns Einsicht in das Offensichtliche bietet die Chance, nicht mehr so ideologisch wie bisher auf die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben des Staates zu blicken. Schließlich wachsen die Löcher im Staatshaushalt trotz massiver Schuldenaufnahme – bis 2029 auf mehr als 170 Milliarden Euro.
Gemessen daran ist es fast niedlich, dass Kanzler Friedrich Merz noch immer davon träumt, der Staat könne durch Kürzungen beim Bürgergeld fünf Milliarden Euro im Jahr einsparen – und bräuchte dann keine höheren Vermögens- und Erbschaftssteuern mehr.
Dabei glaubt kein Experte an so hohes Sparpotenzial beim Bürgergeld – selbst wenn die Einschnitte bis an die Grenze dessen gingen, was das Verfassungsgericht erlaubt. Zum anderen will niemand die Erben von „Omas kleinem Häuschen“ schröpfen. Im Gegenteil: Während normale Menschen gern mal ein Fünftel ihrer kleinen Erbschaft ans Finanzamt abführen müssen, konnten viele Großerben von Milliardenvermögen Ausnahmeregelungen geltend machen – und so 99 Prozent ihrer vorgeschriebenen Erbschaftssteuer einsparen.
Um solche Schieflagen muss es gehen, wenn aus Spahns Erkenntnis etwas Konkretes folgen soll: Schwarz-Rot braucht keinen neuen Streit um Reichen- oder Vermögenssteuern, nicht einmal die Steuersätze für Erbschaften müssen steigen. Es würde reichen, Milliardäre wie normale Menschen zu besteuern.
Dass eine Reform der Erbschaftssteuer keine Jobs gefährden darf, indem sie Erben von Unternehmen aus der Bahn wirft, ist ohnehin Konsens. Auf solche Symboldebatten können Schwarze wie Rote verzichten – zumal Studien zeigen, dass die ungleiche Vermögensverteilung selbst ein Risiko für Wirtschaftswachstum sowie für die finanzielle, soziale und politische Stabilität sein kann.
Angesichts des Ausmaßes der Haushaltslücken ist es unnötig, das Sparen an Ausgaben gegen das Steigern von Einnahmen aufzurechnen. Es stimmt, dass Sozialtransfers ohne Sanktionsmöglichkeiten und bei geringem Lohnabstand dem Gerechtigkeitsempfinden der Bürger widersprechen – auch wenn der Staat seinen Etat nicht sanieren kann, wenn er dort spart. Doch gerade, wenn er es aus Symbolik und Prinzip tut, muss er auch Ungerechtigkeit am anderen Ende angehen.
Nicht zufällig spricht Spahn über die Erbschaftssteuer, wenn es um ungerecht verteilte Vermögen geht. Er weiß, dass nach dem anstehenden Verfassungsgerichtsurteil bei diesem Thema eine Neuregelung ansteht. Man kann nur hoffen, dass Schwarz-Rot das als Chance begreift und Mut beweist.
Frankfurter Rundschau, 15.9.2025
Wieder schöne Gedanken, die aber umgangenen werden müssen. Denn das würde alles umkrempeln.
»Schwarz-Rot braucht keinen neuen Streit um Reichen- oder Vermögenssteuern, nicht einmal die Steuersätze für Erbschaften müssen steigen. Es würde reichen, Milliardäre wie normale Menschen zu besteuern.«
Oder das hier:
»Es stimmt, dass Sozialtransfers ohne Sanktionsmöglichkeiten und bei geringem Lohnabstand dem Gerechtigkeitsempfinden der Bürger widersprechen – auch wenn der Staat seinen Etat nicht sanieren kann, wenn er dort spart. Doch gerade, wenn er es aus Symbolik und Prinzip tut, muss er auch Ungerechtigkeit am anderen Ende angehen.«
Ich sehe im Geist bereits diese "Radikale Mitte" toben.
Aber da steht noch das Verfassungsgerichtsurteil über eine Neuregelung der Erbschaftssteuer an.
Mal sehen wie man dann versucht, auch dieses zu umgehen.