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Renten, Pensionen, Betriebsrenten, Versorgungen

Von Feierabend-Mitglied Freitag 03.03.2023, 09:37

Für Arbeitnehmer gilt eine Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung. Wer mehr verdient sollte über diesen Höchstsatzhinaus eigene Rücklagen bilden.
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Für betriebliche Versorgungen gibt es enge Voraussetzungen.
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Der Gesetzgeber unterstellt den pflichtversicherten Arbeitnehmern das diese das Problem erkennen und die Versorgungslücken selbst schließen.
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Beamten, Abgeordneten und Minister traut man diese Problemerkennung nicht zu und gibt ihnen Versorgungsbezüge die bei weitem die Bemessungsgrenzen der NORMALEN Arbeitnehmer übersteigen.
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WARUM wird diesen Personengruppen nicht ZUGEMUTET von ihrem Einkommen (das die festgelegten Höchstgrenzen für NORMALE Arbeitnehmer übersteigt) selbst Rücklagen für den Ruhestand zu bilden?

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