Für Arbeitnehmer gilt eine Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung. Wer mehr verdient sollte über diesen Höchstsatzhinaus eigene Rücklagen bilden.
.
Für betriebliche Versorgungen gibt es enge Voraussetzungen.
.
Der Gesetzgeber unterstellt den pflichtversicherten Arbeitnehmern das diese das Problem erkennen und die Versorgungslücken selbst schließen.
.
Beamten, Abgeordneten und Minister traut man diese Problemerkennung nicht zu und gibt ihnen Versorgungsbezüge die bei weitem die Bemessungsgrenzen der NORMALEN Arbeitnehmer übersteigen.
.
WARUM wird diesen Personengruppen nicht ZUGEMUTET von ihrem Einkommen (das die festgelegten Höchstgrenzen für NORMALE Arbeitnehmer übersteigt) selbst Rücklagen für den Ruhestand zu bilden?
Für Arbeitnehmer gilt eine Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung. Wer mehr verdient sollte über diesen Höchstsatzhinaus eigene Rücklagen bilden.
.
Für betriebliche Versorgungen gibt es enge Voraussetzungen.
.
Der Gesetzgeber unterstellt den pflichtversicherten Arbeitnehmern das diese das Problem erkennen und die Versorgungslücken selbst schließen.
.
Beamten, Abgeordneten und Minister traut man diese Problemerkennung nicht zu und gibt ihnen Versorgungsbezüge die bei weitem die Bemessungsgrenzen der NORMALEN Arbeitnehmer übersteigen.
.
WARUM wird diesen Personengruppen nicht ZUGEMUTET von ihrem Einkommen (das die festgelegten Höchstgrenzen für NORMALE Arbeitnehmer übersteigt) selbst Rücklagen für den Ruhestand zu bilden?