Von ehemaliges Mitglied
15.05.2022, 22:15 – geändert 15.05.2022, 23:32
EU Unterstützung
Art. 42 Abs. 7 EUV
• Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. Dies lässt den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt.
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Warum dann noch die NATO?
Wenn es je knallen sollte, spielen die USA im Hintergrund eh mit.
Die wollen ihre Waffen verkaufen und neue testen.
EU Unterstützung
Art. 42 Abs. 7 EUV
• Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. Dies lässt den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt.
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Warum dann noch die NATO?
Wenn es je knallen sollte, spielen die USA im Hintergrund eh mit.
Die wollen ihre Waffen verkaufen und neue testen.