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Reichsbürgerin wird Lehrerinnengehalt gekürzt

Von ehemaliges Mitglied Dienstag 11.02.2025, 13:10

Das finde ich richtig. Warum darf sie überhaupt als Lehrerin arbeiten?

Einer sogenannten Reichsbürgerin, die in Baden-Württemberg als Lehrerin arbeitet, dürfen die Bezüge für drei Jahre gekürzt werden. Es sei unmöglich, die rechtliche Existenz eines Staats zu leugnen und sich gleichzeitig für diesen einzusetzen, teilte das Verwaltungsgericht Sigmaringen mit. Das Gericht wies die Klage auf Aufhebung der Disziplinarmaßnahme wegen reichsbürgertypischen Verhaltens ab. (Az.: DL 12 K 2486/24)

Die verbeamtete Lehrerin hatte in einem gegen sie geführten Bußgeldverfahren einem Landratsamt ein Schreiben geschickt, in dem sie auf das Bürgerliche Gesetzbuch von 1896 Bezug nahm und die Gründungsurkunden der Bundesrepublik und des Bundeslands Baden-Württemberg einforderte. Daraufhin wurde ein Disziplinarverfahren gegen sie eingeleitet. Begründet wurde dies mit einem Verstoß gegen ihre Verfassungstreuepflicht. Ihre Dienstbezüge wurden für drei Jahre gekürzt.

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Dies geschah zu Recht, wie nun die Richter am Verwaltungsgericht urteilten. Wer der Ausübung staatlicher Gewalt entgegentrete und die Vorlage der Gründungsurkunden der Bundesrepublik Deutschland sowie des Landes Baden-Württemberg verlange, verneine deren rechtliche Existenz. Die rechtliche Existenz eines Staats zu leugnen und sich gleichzeitig zu dessen Grundordnung zu bekennen, sei unmöglich.

www.n-tv.de/ ... /Reichsbuergerin-steht-nicht-volles-Lehrer-Gehalt-zu-article25553761.html

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