Auch in Kriegszeiten ist das Parlament nicht untätig.
Inzwischen wurden Änderungen für den ukrainischen Arbeitsmarkt beschlossen. Es wird sich herausstellen, wie förderlich die Neuregelung für den Arbeitsmarkt ist. Vielleicht wirkt sie sich auch auf einen absehbaren EU-Beitritt aus.
Die Gewerkschaften sind skeptisch und finden, die Arbeitnehmer:innen nicht mehr ausreichend geschützt.
"Nun können Arbeitgeber und Arbeitnehmer selbst ihre Arbeitsverträge ausformulieren, sich über Beginn und Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen sowie über das Vergütungssystem, die Arbeitsbedingungen, Löhne, Zulagen, Prämien, Entschädigungen, Arbeits- und Ruhezeiten.
Das neue Gesetz soll bis zum Ende des Kriegsrechts in Unternehmen mit weniger als 250 Angestellten gelten und bei Arbeitnehmern, deren Lohn das Achtfache über dem monatlichen Mindestlohn von 140 Euro liegt. Das trifft auf 70 Prozent der Unternehmen zu.
An der Ausarbeitung des Gesetzes waren ukrainische Wirtschaftsverbände, die „Union Ukrainischer Unternehmer“ und Experten des USAID-Programms „Wettbewerbsfähige Wirtschaft der Ukraine“ beteiligt, berichtet der Pressedienst der Werchowna Rada der Ukraine."
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Auch in Kriegszeiten ist das Parlament nicht untätig.
Inzwischen wurden Änderungen für den ukrainischen Arbeitsmarkt beschlossen. Es wird sich herausstellen, wie förderlich die Neuregelung für den Arbeitsmarkt ist. Vielleicht wirkt sie sich auch auf einen absehbaren EU-Beitritt aus.
Die Gewerkschaften sind skeptisch und finden, die Arbeitnehmer:innen nicht mehr ausreichend geschützt.
"Nun können Arbeitgeber und Arbeitnehmer selbst ihre Arbeitsverträge ausformulieren, sich über Beginn und Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen sowie über das Vergütungssystem, die Arbeitsbedingungen, Löhne, Zulagen, Prämien, Entschädigungen, Arbeits- und Ruhezeiten.
Das neue Gesetz soll bis zum Ende des Kriegsrechts in Unternehmen mit weniger als 250 Angestellten gelten und bei Arbeitnehmern, deren Lohn das Achtfache über dem monatlichen Mindestlohn von 140 Euro liegt. Das trifft auf 70 Prozent der Unternehmen zu.
An der Ausarbeitung des Gesetzes waren ukrainische Wirtschaftsverbände, die „Union Ukrainischer Unternehmer“ und Experten des USAID-Programms „Wettbewerbsfähige Wirtschaft der Ukraine“ beteiligt, berichtet der Pressedienst der Werchowna Rada der Ukraine."
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