Neu hier? Lies hier über unser Motto gemeinsam statt einsam.
Mitglied werden einloggen




Passwort vergessen?

20 6

Räumungsklage gegen AfD-Parteizentrale

Von Feierabend-Mitglied Freitag 08.08.2025, 09:15

in Berlin. Am 19.September ist Gerichtstermin

"....Der Österreicher Lukas Hufnagl vermietet in Berlin an die AfD. Nun hat er eine Räumungsklage gegen die Partei eingebracht. Diese agiere "totalitär" und wolle ihn finanziell ruinieren

....Seit 2022 vermietet der aus Oberösterreich stammende Hufnagl über seine Berliner Quercus Grund GmbH an die AfD. Das Bürogebäude steht im Nord-Berliner Bezirk Reinickendorf, am Eichhorster Weg. 42.775 Euro an Kaltmiete zahlt die AfD monatlich.

Das tut sie auch, fehlende Zahlungen sind nicht das Problem. Räumungsklage hat Hufnagl erhoben, weil die AfD sich aus seiner Sicht über Vereinbarungen hinweg gesetzt hat und auch seine fristlose Kündigung nicht akzeptiert, sondern weiter in seinem Haus ihrer Geschäfte nachgeht.
Werbung verboten

Der Ursprung für den Streit findet sich am 23. Februar 2025, dem Tag der Bundestagswahl. Für die AfD läuft es gut. Sie hat ihren Stimmenanteil auf 20,8 Prozent verdoppelt und ist hinter CDU/CSU zweitstärkste Partei.

Am Abend feiert sie das mit ihren Chefs Alice Weidel und Tino Chrupalla auf einer großen Wahlparty am Eichhorster Weg. Hufnagl sitzt daheim vor dem Fernseher und sieht Bilder seines Hauses, auf dessen Fassade das AfD-Logo gestrahlt wurde. Es macht ihn wütend, denn: "Der AfD war politische Werbung auf meinem Grundstück ausdrücklich untersagt."

Hufnagl nimmt das sehr genau. Er hat auch einen anderen Mieter abgemahnt, weil dieser eine Regenbogenflagge im Fenster hängen hatte. Der AfD hat er zudem die Aufstellung von Fahnenmasten und eine Weihnachtsfeier im Hof des Gebäudes untersagt.

Die AfD ist dort nicht die einzige Mieterin, Hufnagl vermietet auch noch an andere – etwa an Anwälte und eine Beratungsstelle für Geflüchtete und Arbeitslose.

Doch nicht nur, dass Bilder seines Hauses samt AfD-Logo um die ganze Welt gehen, missfällt Hufnagl. Er wirft der AfD auch vor, für die Wahlparty bei ihm keine Genehmigung eingeholt und beim Fest Feuerwehrflächen blockiert zu haben. Zudem hätten die anderen Mieter und Mieterinnen das Objekt wegen Absperrungen nicht mehr betreten können.

Wenige Tage später, am 6. März, sprechen Hufnagls Anwälte der AfD die fristlose Kündigung aus. Doch die AfD bleibt im Haus.

Die Zelte auf der Feuerwehrfläche seien mobil gewesen, man hätte sie im Falle eines Einsatzes sofort beseitigen können, nur im Innenhof sei das Logo an der Fassade zu sehen gewesen, sagt sie. Der Bundesvorstand teilt Hufnagl außerdem mit: "Dass am Sitz einer politischen Partei immer wieder interne Veranstaltungen stattfinden, insbesondere am Abend einer Bundestagswahl" müsste eigentlich "beim Abschluss des Mietvertrags bekannt gewesen sein".

Dennoch entschuldigt sich die Partei dafür, dass sie keine Genehmigung für die Wahlparty eingeholt hat und bietet einen Unterlassungsvertrag an, in dem sie sich verpflichtet, "in Zukunft keine derartigen Veranstaltungen in dem Mietobjekt mehr abzuhalten". 10.000 Euro will sie Hufnagl auch zahlen.

Doch der genervte Vermieter will die AfD nicht mehr und bringt Räumungsklage ein. "Die Beklagte hat mit ihrer Wahlparty das gesamte Gebäude der Klägerin so genutzt, als wäre es ihr Eigentum – obwohl sie gerade einmal ein Viertel der Fläche angemietet hat", heißt es in dieser.
Interessent springt ab

Beklagt wird, "dass die AfD meint, sich rechtlich und faktisch in totalitärer Weise über alles und jeden stellen zu können, so auch über das Eigentumsrecht der Klägerin".

Angeführt werden auch massive wirtschaftliche Nachteile für Hufnagl. Ein Interessent, der zwei Flächen von mehr als 800 Quadratmetern ab Sommer 2025 anmieten habe wollen, sei abgesprungen, "da das Objekt nicht wie von der Klägerin zugesagt, frei von politischer Reklame war und nun allgemein durch folgende – negative – Berichterstattungen als AfD-Haus gebrandmarkt ist".

Von "Hausfriedensbruch und Vermögensgefährdung" ist die Rede. Letztere ergebe sich für Hufnagl nicht nur durch einen abgesprungenen Mieter: Seit sein Bürokomplex als "AfD-Haus" bekannt ist, finde er keine Bank mehr, die ihm nach Auslaufen der bisherigen Finanzierung einen Kredit geben will.

"Es ist ein super aufgestelltes Objekt, wir haben es picobello generalsaniert, die jährlichen Netto-Mieteinnahmen liegen bei 1,6 Millionen Euro. Aber mehr als 20 Banken in Deutschland und Österreich haben, mit Verweis auf die AfD, abgewunken", sagt er.
Insolvenz als Ziel

Hufnagl hat der AfD die Immobilie auch zum Kauf angeboten – für 33,5 Millionen Euro. Die AfD wollte, nach Hufnagls Angaben, aber zunächst nur 28 Millionen Euro zahlen und sagte dann überhaupt ab.

Die Gespräche führte Hufnagl mit AfD-Schatzmeister Carsten Hütter und Bundesgeschäftsführer Hans-Holger Malcomeß. Sein Vorwurf an sie: "Die wussten, dass das Haus mit der AfD drin weder refinanzierbar noch zu verkaufen ist. Das haben sie mir grinsend ins Gesicht gesagt. Sie hielten sich für oberschlau, wollten, dass ich in Insolvenz gehe, damit sie das Objekt dann billigst aus der Zwangsverwertung rauskaufen können." Er hat die beiden wegen versuchter Erpressung angezeigt.

Bei der AfD kann man dies nicht nachvollziehen. "Dieser Vorwurf ist abstrus", erklärt Sprecher Michael Pfalzgraf gegenüber dem STANDARD. Vielmehr sei von Hufnagl eine "indirekte Erpressung" ausgegangen. Denn er habe versucht, "den AfD-Bundesvorstand zu einem Kauf seines Büroobjekts für den überhöhten Preis von 33,5 Millionen Euro zu drängen" – nach der Devise: Entweder die AfD kaufe nun das Haus "oder die Partei bleibt fristlos gekündigt und fliegt raus".

Der Bundesvorstand hält die Räumungsklage für nicht gerechtfertigt, zahlt weiterhin Miete, sucht aber gleichzeitig "intensiv" nach einer neuen Immobilie zum Kauf.

Hufnagl muss sich jetzt von vielen fragen lassen, warum er überhaupt an die AfD vermietet habe. Seine Antwort lautet dann: "Ich habe mit der Partei nichts am Hut. Ich vermiete Gewerbeflächen. Mir ist jeder Mieter willkommen, der sich an Recht und Gesetz hält."

Dem Gerichtstermin sieht er zuversichtlich entgegen. Sollte das Gericht der Räumungsklage nicht stattgeben, dann wird er die AfD erst Ende 2026 los. Zu diesem Zeitpunkt läuft der Mietvertrag regulär aus, Hufnagls Anwälte haben vorsorglich auch fristgerecht gekündigt. (Birgit Baumann aus Berlin, 7.8.2025)


Externer Inhalt

Dieser Inhalt wird nicht von Feierabend.de bereitgestellt. Du kannst ihn nur lesen, wenn Du zustimmst, dass er von derstandard.at nachgeladen wird. Bist Du einverstanden, dass externe Inhalte nachgeladen werden? Mehr dazu erfährst Du in unseren Datenschutzbestimmungen.


einverstanden



Man darf gespannt sein, wie das Gericht entscheiden wird. Wenn die AfD sofort räumen muss, dürfte sie es nicht leicht haben einen Vermieter zu finden, der ein passendes Quartier anzubieten hat. Armes Opfer AfD

Kommentieren
Mitglieder > Veranstaltungen > Räumungsklage gegen AfD-Parteizentrale