Unter Grundrechtsverwirkung versteht man in Deutschland den Verlust einzelner Grundrechte in einem bestimmten Verfahren gemäß Art. 18 Grundgesetz (GG).
In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht noch nie die Grundrechtsverwirkung ausgesprochen, obwohl solche Anträge meines Wissens nach schon 3x gestellt wurden.
Unter Grundrechtsverwirkung versteht man in Deutschland den Verlust einzelner Grundrechte in einem bestimmten Verfahren gemäß Art. 18 Grundgesetz (GG).
In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht noch nie die Grundrechtsverwirkung ausgesprochen, obwohl solche Anträge meines Wissens nach schon 3x gestellt wurden.
Grundrechtsverwirkung – Wikipedia
de.wikipedia.org
Und das ist auch gut so.
Sonst könnten jetzt mal eben 50 00 aufgebrachte LandwirtInnen
für den Grundrechtsentzug von Herrn Scholz etc. stimmen