Jetzt ist es raus, das heftig diskutierte Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD. Der rechtskonservative „Cicero“ und die Rechtsaußen-Plattform „Nius“ hatten es als Erste veröffentlicht. Schon am Mittwochabend kursierten diverse Links im Web zu dem rund 1100 Seiten starken Dokument, das vom BfV eigentlich als geheim eingestuft worden war.
Vor allem das AfD-nahe Lager hatte massiv gegen die Geheimhaltung des Gutachtens agitiert. Parteichefin Alice Weidel glaubte, in dem Gutachten die Arbeit eines „parteipolitisch vollständig instrumentalisierten Verfassungsschutz(es)“ zu erkennen. Dass das Dokument nicht öffentlich gemacht wurde, konnte die Partei nutzen, um sich ein weiteres Mal als Opfer geheimer Machenschaften und einer angeblich rechtsstaats- und demokratiefeindlichen Hetzjagd durch das herrschende Macht-„Kartell“ zu stilisieren.
Insofern war es von Anfang an eher ungeschickt, dass das noch von Nancy Faeser (SPD) geführte Bundesinnenministerium das Papier nicht einfach herausgab. Dass sich die Geheimhaltung nicht würde halten lassen, war absehbar – zudem ist auch jetzt nicht erkennbar, dass im Gutachten verdeckte Quellen vorkommen, die durch die Veröffentlichung gefährdet sein könnten. Den neuen Innenminister Alexander Dobrindt hat der Leak jedenfalls im Wortsinne rechts überholt, während Dobrindt noch prüfen ließ, wie da zu verfahren sei. Ein durchaus peinlicher Vorfall für die Bundesregierung.
Wie auch immer: Jetzt liegt die Unmenge an Belegen auf dem Tisch, dass die rechtsextreme AfD systematisch gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet, für jeden und jede nachlesbar. Schon allein die vom BfV dokumentierten unzähligen Verlautbarungen und Äußerungen Hunderter AfD-Aktivisten, sämtlich öffentlich zugänglich, unterstreichen das – man kann nur spekulieren, welche noch radikaleren Zuspitzungen und Strategiedebatten in nichtöffentlichen AfD-Zirkeln stattfinden.
Auch dazu dürfte das Kölner Verfassungsschutz-Amt Erkenntnisse haben – und versuchen, weitere dazuzugewinnen, durch die nun erlaubte intensivere nachrichtendienstliche Beobachtung.
Ursula Rüssmann, Frankfurter Rundschau
....................
Trotzdem, einen Verbotsantrag wird sich keiner mehr wagen.
Ungeschickt oder gezielt, das ist doch egal.
Leak des Gutachtens zur AfD war absehbar
Jetzt ist es raus, das heftig diskutierte Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD. Der rechtskonservative „Cicero“ und die Rechtsaußen-Plattform „Nius“ hatten es als Erste veröffentlicht. Schon am Mittwochabend kursierten diverse Links im Web zu dem rund 1100 Seiten starken Dokument, das vom BfV eigentlich als geheim eingestuft worden war.
Vor allem das AfD-nahe Lager hatte massiv gegen die Geheimhaltung des Gutachtens agitiert. Parteichefin Alice Weidel glaubte, in dem Gutachten die Arbeit eines „parteipolitisch vollständig instrumentalisierten Verfassungsschutz(es)“ zu erkennen. Dass das Dokument nicht öffentlich gemacht wurde, konnte die Partei nutzen, um sich ein weiteres Mal als Opfer geheimer Machenschaften und einer angeblich rechtsstaats- und demokratiefeindlichen Hetzjagd durch das herrschende Macht-„Kartell“ zu stilisieren.
Insofern war es von Anfang an eher ungeschickt, dass das noch von Nancy Faeser (SPD) geführte Bundesinnenministerium das Papier nicht einfach herausgab. Dass sich die Geheimhaltung nicht würde halten lassen, war absehbar – zudem ist auch jetzt nicht erkennbar, dass im Gutachten verdeckte Quellen vorkommen, die durch die Veröffentlichung gefährdet sein könnten. Den neuen Innenminister Alexander Dobrindt hat der Leak jedenfalls im Wortsinne rechts überholt, während Dobrindt noch prüfen ließ, wie da zu verfahren sei. Ein durchaus peinlicher Vorfall für die Bundesregierung.
Wie auch immer: Jetzt liegt die Unmenge an Belegen auf dem Tisch, dass die rechtsextreme AfD systematisch gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet, für jeden und jede nachlesbar. Schon allein die vom BfV dokumentierten unzähligen Verlautbarungen und Äußerungen Hunderter AfD-Aktivisten, sämtlich öffentlich zugänglich, unterstreichen das – man kann nur spekulieren, welche noch radikaleren Zuspitzungen und Strategiedebatten in nichtöffentlichen AfD-Zirkeln stattfinden.
Auch dazu dürfte das Kölner Verfassungsschutz-Amt Erkenntnisse haben – und versuchen, weitere dazuzugewinnen, durch die nun erlaubte intensivere nachrichtendienstliche Beobachtung.
Ursula Rüssmann, Frankfurter Rundschau
....................
Trotzdem, einen Verbotsantrag wird sich keiner mehr wagen.
Ungeschickt oder gezielt, das ist doch egal.