So funktioniert ein Rechtsstaat:
Das deutsche Verfassungsgericht kippt die 2018 beschlossene Parteienfinanzierung.
"Es ging zu schnell, reichte zu weit und wurde nicht richtig begründet: Wie sich die Große Koalition bei der staatlichen Parteienfinanzierung 2018 beim Geld der deutschen Steuerzahler bediente, war verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag geurteilt. Damit haben 216 Abgeordnete der Fraktionen von FDP, Grünen und Linkspartei mit ihrem Normenkontrollantrag Erfolg gehabt. Die Organklage der AfD-Fraktion wurde am Nachmittag als unzulässig zurückgewiesen. Die AfD hatte den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens gerügt und fühlte sich um ihre Mitwirkungsrechte gebracht.
Das Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze wurde im Sommer 2018 im Eiltempo durchs Parlament gepeitscht – nur zehn Tage lagen zwischen der Verteilung des Entwurfs am 5. Juli und seinem Beschluss in dritter Lesung am 15. Juli. Handstreichartig hatten sich Union und SPD einen kräftigen Zuschlag von 25 Millionen Euro auf die ohnehin schon üppige absolute Obergrenze der Parteienfinanzierung von bis dato 165 Millionen Euro genehmigt; insgesamt gab es also 190 Millionen Euro ab 2019. Der Betrag wird jährlich angepasst; im laufenden Jahr sind bereits rund 205 Millionen Euro zu verteilen."
"Es gibt eine absolute und eine relative Obergrenze staatlicher Parteienfinanzierung, sie ergänzen sich wechselseitig. So steht es auch im Urteil. Der Staat darf nie mehr zahlen, als die Parteien über Spenden oder Mitgliedsbeiträge selbst hereinholen (relative Obergrenze) – das dient der Verwurzelung der jeweiligen Partei in der Gesellschaft und ihrer Staatsferne. Die absolute Obergrenze soll verhindern, dass in der Bevölkerung ein Akzeptanzverlust für das ganze System eintritt – für endlose Selbstbedienung hätte der Bürger kein Verständnis und würde sich womöglich noch mehr von der Politik abwenden, so die Befürchtung."
Quelle: NZZ v. 24.1.
Die betroffenen Parteien ließen bereits verlauten, dass sie die zu viel erhaltenen Gelder zurückzahlen werden.
So funktioniert ein Rechtsstaat:
Das deutsche Verfassungsgericht kippt die 2018 beschlossene Parteienfinanzierung.
"Es ging zu schnell, reichte zu weit und wurde nicht richtig begründet: Wie sich die Große Koalition bei der staatlichen Parteienfinanzierung 2018 beim Geld der deutschen Steuerzahler bediente, war verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag geurteilt. Damit haben 216 Abgeordnete der Fraktionen von FDP, Grünen und Linkspartei mit ihrem Normenkontrollantrag Erfolg gehabt. Die Organklage der AfD-Fraktion wurde am Nachmittag als unzulässig zurückgewiesen. Die AfD hatte den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens gerügt und fühlte sich um ihre Mitwirkungsrechte gebracht.
Das Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze wurde im Sommer 2018 im Eiltempo durchs Parlament gepeitscht – nur zehn Tage lagen zwischen der Verteilung des Entwurfs am 5. Juli und seinem Beschluss in dritter Lesung am 15. Juli. Handstreichartig hatten sich Union und SPD einen kräftigen Zuschlag von 25 Millionen Euro auf die ohnehin schon üppige absolute Obergrenze der Parteienfinanzierung von bis dato 165 Millionen Euro genehmigt; insgesamt gab es also 190 Millionen Euro ab 2019. Der Betrag wird jährlich angepasst; im laufenden Jahr sind bereits rund 205 Millionen Euro zu verteilen."
"Es gibt eine absolute und eine relative Obergrenze staatlicher Parteienfinanzierung, sie ergänzen sich wechselseitig. So steht es auch im Urteil. Der Staat darf nie mehr zahlen, als die Parteien über Spenden oder Mitgliedsbeiträge selbst hereinholen (relative Obergrenze) – das dient der Verwurzelung der jeweiligen Partei in der Gesellschaft und ihrer Staatsferne. Die absolute Obergrenze soll verhindern, dass in der Bevölkerung ein Akzeptanzverlust für das ganze System eintritt – für endlose Selbstbedienung hätte der Bürger kein Verständnis und würde sich womöglich noch mehr von der Politik abwenden, so die Befürchtung."
Quelle: NZZ v. 24.1.
Die betroffenen Parteien ließen bereits verlauten, dass sie die zu viel erhaltenen Gelder zurückzahlen werden.