Das ist hinreichend bekannt.
Um Auflage und Klicks zu erreichen, sind Sensationen, Intimes, Außerordentliches notwendig.
Sprichwörtlich gehen viele Berichterstatter über Leichen.
Eine junge Frau hat im Urlaub durch ein Unglück ihren Mann verloren.
Welch tragische Geschichte: Die Medien überschlugen sich. Die Fotos so weit bekannt ebenso.
Gegen "Heute" gibt es bereits ein rechtskräftiges Urteil. "Bild" will wohl durch alle Instanzen gehen.
"Bei Richter Romstorfer findet er damit kein Gehör. "Viel verwerflicher kann man einen Artikel nicht machen", begründet er, warum er der Klägerin insgesamt 20.000 Euro Entschädigung zuspricht. "Das war schon eklatant – da kann man eigentlich nicht mehr sagen, dass das passiert ist, es sieht nach Absicht aus", meint Romstorfer. Auch er kritisiert das Clickbaiting, um Kundinnen und Kunden zum Passieren der Bezahlschranke zu animieren. "Heute" muss für die auf unterschiedlichen Kanälen verbreitete Geschichte ebenso eine Entschädigung zahlen, in diesem Fall bekommt die Klägerin 18.000 Euro zugesprochen. Diese Entscheidung ist bereits rechtskräftig, jene gegen die "Bild" noch nicht. Verfahren gegen weitere Medien sind noch anhängig. (Michael Möseneder, 8.7.2022)"
Das ist hinreichend bekannt.
Um Auflage und Klicks zu erreichen, sind Sensationen, Intimes, Außerordentliches notwendig.
Sprichwörtlich gehen viele Berichterstatter über Leichen.
Eine junge Frau hat im Urlaub durch ein Unglück ihren Mann verloren.
Welch tragische Geschichte: Die Medien überschlugen sich. Die Fotos so weit bekannt ebenso.
Gegen "Heute" gibt es bereits ein rechtskräftiges Urteil. "Bild" will wohl durch alle Instanzen gehen.
"Bei Richter Romstorfer findet er damit kein Gehör. "Viel verwerflicher kann man einen Artikel nicht machen", begründet er, warum er der Klägerin insgesamt 20.000 Euro Entschädigung zuspricht. "Das war schon eklatant – da kann man eigentlich nicht mehr sagen, dass das passiert ist, es sieht nach Absicht aus", meint Romstorfer. Auch er kritisiert das Clickbaiting, um Kundinnen und Kunden zum Passieren der Bezahlschranke zu animieren. "Heute" muss für die auf unterschiedlichen Kanälen verbreitete Geschichte ebenso eine Entschädigung zahlen, in diesem Fall bekommt die Klägerin 18.000 Euro zugesprochen. Diese Entscheidung ist bereits rechtskräftig, jene gegen die "Bild" noch nicht. Verfahren gegen weitere Medien sind noch anhängig. (Michael Möseneder, 8.7.2022)"
Quelle: msn