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NS-Juristen prägten die junge BRD

Von Harvey11 Montag 03.11.2025, 16:05

Am Freitag wurde die Wanderausstellung „Rosenburg“ auf dem Campus der Rechtswissenschaften eröffnet. Die Ausstellung zeigt, wie Juristen mit einer einschlägigen Karriere im Dritten Reich das Bundesjustizministerium der jungen BRD mitgestaltet hatten. Zur Eröffnung war Bundesjustizministerin Stefanie Hubig nach Gießen gekommen.

2012 gab das Bundesjustizministerium eine Untersuchung In Auftrag, ob, wie vieleund wie stark Juristen mit einer nationalsozialistischen Vergangenheit in dem Ministerium beschäftigt waren und welche Auswirkungen dies auf das Rechtsverständnis der Bundesrepublik hatte. Die Ergebnisse dessen sind in der Wanderausstellung „Die Rosenburg – Das Bundesjustizministerium im Schatten der NS-Vergangenheit“ zusammengefasst, die seit 2017 in Deutschland und der Welt gezeigt wird. Ab sofort sind die neun Stehlen im Foyer des Hörsaalgebäudes der juristischen Fakultät der Justus-Liebig-Universität ausgestellt. Am Freitag fand die offizielle Eröffnung statt, bei der hochkarätige Juristen über die Verstrickungen von Justiz und Verwaltung am nationalistischen Unrecht und dessen Folgendiskutierten.
In den einführenden Worten erläuterten Prof. Dr. Lena Rudkowski, Dekanin des Fachbereichs Rechtswissenschaft, und Prof. Dr. Karsten Krüger, Vizepräsident für wissenschaftliche Infrastruktur, dass diese Ausstellung Aufarbeitung betreiben wolle und damit einen zentralen Beitrag leiste, da es gerade heute wichtig sei, Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen.
In ihrer Eröffnungsrede spannte Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, den Bogen des Ausstellungsthemas hin zu dem Gießener Ehrenbürger Abraham Bar Menachem, dem Namensgeber des Hörsaals, in dem die Eröffnungsveranstaltung stattfand. Hubig sagte, dass die Erforschung der Rolle der Justiz bei den Nazi-Verbrechen lange auf sich habe warten lassen.
Dr. Georg D. Falk, Richter am Staatsgerichtshof a. D. und Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a. D., ordnete das „Rosenburgprojekt“ in die Geschichte der Bundesrepublik ein und erklärte, warum erst relativ spät die Auseinandersetzung mit den NS-Verbrechen begann. „Viele Juristen waren darin verstrickt. Eine kritische Aufarbeitung war nicht gewünscht“. Aufgrund der Ausbildung der Juristen, die sich seit 150 Jahren kaum geändert habe, würden diese alles ausblenden, worauf es nichtankomme. Das habe seinen Preis: Juristen könnten nützlich wie auch gefährlich für die Gesellschaft werden.
In Hinblick auf die gegenwärtige Situation sah Falk die Gefahr einer Normalisierung demokratiefeindlicher Meinungen. Werde die Justiz gekapert, so würden diejenigen über ein enormes Machtsystem verfügen. Darauf müsse schon jetzt bei Beförderungen und Berufungen geachtet werden.
In der abschließenden Podiumsdiskussion diskutierten Prof. Dr. Stefan Peters, Professur für Internationale Beziehungen und Friedensforschung an der JLU und Direktor des Deutsch-Kolumbianischen Friedensinstituts (Instituto CAPAZ) Mit Dr. Hubig, Dr. Nina Keller-Kemmerer, Professur für öffentliches Recht und der Studentin Lilly Teßmer Aspekte des Themas „Vergangenheit verstehen - Zukunft gestalten: Die Rolle der Justiz heute im demokratischen Rechtsstaat“.
Der Name der Ausstellung – „Rosenburg“ – stammt von dem Gebäude in Bonn-Kessenich, in dem das Bundesjustizministerium zwischen 1950 und 1973 untergebracht war. Dass es Verstrickungen gab, war bekannt, jedoch nicht das Ausmaß dessen. Dies arbeitet die Ausstellung klar heraus, denn viele stark belastete Personen waren im Justizministerium in leitender Funktion beschäftigt, agierten weiter mit ihrer Geisteshaltung und prägten so die Justiz der Anfangsjahre der Bundesrepublik. „1957 lag der Anteil der ehemaligen NSDAP-Mitglieder bei 76 Prozent“, erläuterte Alexander Grapetin, Referatsleiter im BMJV, bei einem Gang durch die Ausstellung.
„Die Examina der dortigen Juristen waren alle überdurchschnittlich gut. 50 Prozent hatten promoviert. Sie wussten, was sie taten“, sagte Grapetin. Viele der juristischen Standardwerke wie „Schönfelder“, „Palandt“ oder „Mautz/Dürig“ wurden von Juristen mit einer starken nationalsozialistischen Vergangenheit verfasst. Und Formulierungen wie „Jugendarrest“ oder „schädliche Eigenschaften“ aus dem noch heute gültigen Jugendgerichtsgesetz stammen aus der Zeit des Nationalsozialismus.
Gießener Allgemeine, 3.11.2025

»viele stark belastete Personen waren im Justizministerium in leitender Funktion beschäftigt, agierten weiter mit ihrer Geisteshaltung und prägten so die Justiz der Anfangsjahre der Bundesrepublik. „1957 lag der Anteil der ehemaligen NSDAP-Mitglieder bei 76 Prozent“«
Das ist schon sehr viel.

»Viele der juristischen Standardwerke wie „Schönfelder“, „Palandt“ oder „Mautz/Dürig“ wurden von Juristen mit einer starken nationalsozialistischen Vergangenheit verfasst.«
Ist nur logisch.

»Viele Juristen waren darin verstrickt. Eine kritische Aufarbeitung war nicht gewünscht.«
Wen wundert das?

Es war schon bei der NPD kein Geheimnis, dass die „Alten Herren „in den Burschenschaften sehr aktiv waren, verlässliche Bundesbrüder für vakante Positionen zu empfehlen.
Es ist zu vermuten, dass auch die AfD längst auf diesem Feld sehr aktiv ist.

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