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Noch einmal Bürgergeld

Von shepherdess Montag 14.11.2022, 21:48

Anstatt sich den Text des neuen Gesetzes zum Bürgergeld genau durch zu lesen wird vieles behauptet oder in Frage gestellt was so gar nicht im Gesetz steht. Herr Linnemann CDU z.B. bei Anne Will "es gibt keine Sanktionen in der Schonzeit" Im Gesetz steht".Am Anfang steht dabei eine halbjährige „Vertrauenszeit“, in der den Betroffenen nur eingeschränkt Leistungskürzungen drohen – und zwar, wenn sie mehrfach einen Termin beim Jobcenter verpassen. In diesem Fall ist eine zehnprozentige Leistungskürzung möglich. Später könnnen wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert : Kürzungen von 30 Prozent sind unter bestimmten Bedingungen in Ordnung. Kürzungen von 60 oder gar 100 Prozent aber ab sofort nicht mehr." Daher widersprechen die von CDU/CSU geforderten harten Sanktionen diesem Urteil.
Auch die Meinung beim Bürgergeld sei keine Krankmeldung nötig stimmt nicht. Es ist wie bei Arbeitnehmern auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem jobcenter vorzulegen.

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