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Müssen wegen der in Deutschland nicht zugelassenen

Von Novelle Donnerstag 19.10.2023, 13:10

Müssen wegen der in Deutschland nicht zugelassenen Hamas unsere Gesetze geändert oder ergänzt werden?

M. E. reichen unsere vorhandenen Gesetze (in diesem Falle) das Recht im Staate durchzusetzen.

"In Deutschland stehen nach Schätzungen des Verfassungsschutzes rund 450 Menschen hinter der Organisation, von denen viele deutsche Staatsbürger sind. Einen offiziellen Ableger der islamistischen Gruppierung gibt es hierzulande allerdings nicht. Vereine, die der Bewegung nahestanden, wurden bereits vor einigen Jahren verboten. Daher kann die ausländische Vereinigung nicht an sich verboten werden. Stattdessen soll das Bundesinnenministerium das angekündigte Betätigungsverbot aussprechen.

Das Betätigungsverbot stützt sich auf § 3 Abs. 1 iVm § 15 Abs. 1 und § 18 S. 2 des Vereinsgesetzes. Mit dem Betätigungsverbot geht ein Verbot jeglicher Versammlungen der Organisation einher, wie eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums erläuterte.

Auch die Verwendung von Kennzeichen der Hamas, die hierzulande als ausländische terroristische Vereinigung eingeordnet wird, ist in Deutschland demzufolge strafbar. Daran erinnerte auch Scholz nachdrücklich in seiner Rede: "Wer die Verbrechen der Hamas verherrlicht oder ihre Symbole verwendet, macht sich in Deutschland strafbar. Wer Mord und Totschlag billigt oder zu Straftaten aufruft, macht sich strafbar. Wer israelische Flaggen verbrennt, der macht sich strafbar. Wer eine Terrororganisation wie die Hamas unterstützt, der macht sich strafbar."

Entsprechende Betätigungsverbote sind in der Vergangenheit beispielsweise auch gegen die Terrororganisation "Islamischer Staat" und gegen die schiitische Terrororganisation "Hizb Allah" ausgesprochen worden.

Faeser betont besondere Verantwortung Deutschlands
Der Verein Samidoun gehört nach Einschätzung von Verfassungsschützern zur radikalen Palästinenserorganisation PFLP (Volksfront zur Befreiung Palästinas) und ist israelfeindlich. Die PFLP selbst propagiert den bewaffneten Kampf gegen Israel, ist aber im Gegensatz zur Hamas nicht religiös geprägt.

Die nun von Scholz angekündigten Maßnahmen "bereiten wir sehr intensiv vor und werden sie schnellstmöglich vollziehen", teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Donnerstag mit. Zu Einzelheiten operativer Maßnahmen könne man im Vorfeld keine Auskunft geben. Anordnen kann ein Verbot nur Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Die Ministerin habe betont, "dass gerade wir in Deutschland eine besondere Verantwortung haben, Bedrohungen gegenüber Jüdinnen und Juden und gegenüber dem Staat Israel mit aller Konsequenz zu verfolgen und zu unterbinden", sagte ihr Sprecher. Die Maßnahmen seien "das eindeutige Signal, dass jede Solidarisierung und jede Unterstützung des Terrors der Hamas unterbunden wird".


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