»Die Vorkämpfer des reaktionär-militärischen Staatsumbaus in den Regierungsparteien sind fast zufrieden. Am Mittwoch verabschiedete das Bundeskabinett einen Entwurf von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes. Hauptpunkt: Erweiterte Befugnisse für die Bundeswehr. Im Juristendeutsch: »Das Erfordernis einer Entscheidungsfindung im Benehmen mit dem Bundesministerium des Innern entfällt. Die Änderung dient der Gewährleistung einer raschen Entscheidungsfindung (…) Die Streitkräfte sollen im Falle ihres Einsatzes auch Waffengewalt oder sonstige Wirkmittel gegen unkooperative Drohnen einsetzen dürfen.«
Die Drohnenhysterie der vergangenen Wochen hat so ein erstes Resultat. Allerdings bestehen Zweifel an dessen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Das sieht bislang eine Trennung bei der Abwehr von Bedrohungen im Innern des Landes und denen von außen vor – für erstere ist die Polizei zuständig, für letztere die Armee. In Artikel 87a des Grundgesetzes heißt es: »Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt.« Das betrifft den Verteidigungs- und den Spannungsfall sowie Hilfe bei Naturkatastrophen oder »einem besonders schweren Unglücksfall«. Der soll nun bei Drohnensichtung vermutet und verhindert werden............«
Dobrindt beglückt uns wieder mit einem tollen Gesetz. Na ja, noch gibt es das noch nicht. Da gibt es einige Bedenken.
Aber Bedenken konnten ihn noch nie aufhalten. Außerdem gehört er der CSU an und der erfüllt Merz jeden Wunsch, wie unsinnig er auch sei.
Das hier hat es aber in sich. Die Bundeswehr soll selbst entscheiden dürfen, wann und wo sie eingreift. In Bayern mag das ja möglich sein. Aber im Rest der Republik?
Das könnte ja was werden. In einer kommunalen Zeitung lese ich heute, dass die Feuerwehr in Frankfurt eine Drohnenausbildung durchführt.
Sie will Drohnen bei der Vermisstensuche, bei der Brandbekämpfung und im Sommer den trockenen Waldbestand beobachten.
Jetzt stelle ich mir vor, wie besorgte Bürger Alarm geben und die Bundeswehr rückt aus. Sowas soll es ja geben. In Bayern hat ja so ein Alarmruf besorgter Bürger die Polizei auf Soldaten schießen lassen, die im Wald Krieg gespielt haben.
Vielleicht erklären sich ja auch die Schützenvereine zu Truppen des Heimatschutz und rücken aus.
Dem Russe soll gezeigt werden, was ihn hier erwartet.
Es soll aber auch private Drohnen geben. Gibt es da Versicherungen gegen Abschuss?
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Neues Luftsicherheitsgesetz ermöglicht Abschüsse durch Bundeswehr. Nächstes Ziel: Grundgesetz entsprechend ändern
»Die Vorkämpfer des reaktionär-militärischen Staatsumbaus in den Regierungsparteien sind fast zufrieden. Am Mittwoch verabschiedete das Bundeskabinett einen Entwurf von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes. Hauptpunkt: Erweiterte Befugnisse für die Bundeswehr. Im Juristendeutsch: »Das Erfordernis einer Entscheidungsfindung im Benehmen mit dem Bundesministerium des Innern entfällt. Die Änderung dient der Gewährleistung einer raschen Entscheidungsfindung (…) Die Streitkräfte sollen im Falle ihres Einsatzes auch Waffengewalt oder sonstige Wirkmittel gegen unkooperative Drohnen einsetzen dürfen.«
Die Drohnenhysterie der vergangenen Wochen hat so ein erstes Resultat. Allerdings bestehen Zweifel an dessen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Das sieht bislang eine Trennung bei der Abwehr von Bedrohungen im Innern des Landes und denen von außen vor – für erstere ist die Polizei zuständig, für letztere die Armee. In Artikel 87a des Grundgesetzes heißt es: »Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt.« Das betrifft den Verteidigungs- und den Spannungsfall sowie Hilfe bei Naturkatastrophen oder »einem besonders schweren Unglücksfall«. Der soll nun bei Drohnensichtung vermutet und verhindert werden............«
Dobrindt beglückt uns wieder mit einem tollen Gesetz. Na ja, noch gibt es das noch nicht. Da gibt es einige Bedenken.
Aber Bedenken konnten ihn noch nie aufhalten. Außerdem gehört er der CSU an und der erfüllt Merz jeden Wunsch, wie unsinnig er auch sei.
Das hier hat es aber in sich. Die Bundeswehr soll selbst entscheiden dürfen, wann und wo sie eingreift. In Bayern mag das ja möglich sein. Aber im Rest der Republik?
Das könnte ja was werden. In einer kommunalen Zeitung lese ich heute, dass die Feuerwehr in Frankfurt eine Drohnenausbildung durchführt.
Sie will Drohnen bei der Vermisstensuche, bei der Brandbekämpfung und im Sommer den trockenen Waldbestand beobachten.
Jetzt stelle ich mir vor, wie besorgte Bürger Alarm geben und die Bundeswehr rückt aus. Sowas soll es ja geben. In Bayern hat ja so ein Alarmruf besorgter Bürger die Polizei auf Soldaten schießen lassen, die im Wald Krieg gespielt haben.
Vielleicht erklären sich ja auch die Schützenvereine zu Truppen des Heimatschutz und rücken aus.
Dem Russe soll gezeigt werden, was ihn hier erwartet.
Es soll aber auch private Drohnen geben. Gibt es da Versicherungen gegen Abschuss?
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