Von Harvey11
20.07.2025, 10:21 – geändert 20.07.2025, 12:37
Bei Bürgergeld und Vermögensteuer sollte Merz das Grundgesetz neu lesen
Die Zeitenwende ist irre teuer. Friedrich Merz muss also sparen. Das Geld möchte er bekanntlich ganz unten holen: beim Bürgergeld. Im ARD-Sommerinterview fantasierte der Kanzler nun drauf los, wie er die für 2026 geplanten 1,5 Milliarden Euro dort einsparen möchte: Eine „Deckelung bei den Mietkosten“ sei ebenso denkbar wie eine „Überprüfung er zugestandenen Wohnungsgröße“. „Sie haben in den Großstädten heute teilweise bis zu 20 Euro pro Quadratmeter, die sie vom Sozialamt oder von der Bundesagentur bekommen für Miete“, sagte Merz, „und wenn Sie das mal hochrechnen, das sind bei 100 Quadratmetern schon 2.000 Euro im Monat“.
2.000 im Monat? Woher der Bundeskanzler diese Zahl hat, weiß man nicht. Im Bürgergeld sind klare Obergrenzen für Miete und Heizkosten definiert. Berliner Jobcenter übernehmen für einzelne Personen eine Bruttokaltmiete von 449 Euro, bei zwei Personen 543,40 Euro und bei drei Personen 668,80 Euro. Eine Übernahme von 2.000 Euro Miete für Familien sind völlig utopisch. Übersteigt die Miete die oben genannten Grenzwerte, müssen Bürgergeld-Beziehende spätestens nach einem Jahr umziehen – oder die Differenz der Miete selber von ihrem mickrigen Regelsatz zahlen, was 340.000 Bedarfsgemeinschaften 2024 bereits tun mussten. Das sind 11,6 Prozent der insgesamt 2,9 Millionen Haushalte mit Bürgergeld.
Eine andere Möglichkeit zu Einsparungen beim Bürgergeld sind laut Union schärfere Sanktionen – die allerdings schnell verfassungswidrig werden könnten. Denn nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2019 dürfen Jobcenter bei „Fehlverhalten“ maximal 30 Prozent der Leistungen kürzen. Mehr Sanktionierung verbietet das Grundgesetz, denn das Bürgergeld ist das errechnete Existenzminimum und unter dem Existenzminimum ist ein – in Deutschland grundgesetzlich geschütztes – Leben in Würde nicht zu gewährleisten.
Abner mit dem Grundgesetz scheint Merz sich ohnehin nicht sonderlich gut auszukennen, behauptete er im Nachgang des Sommerinterviews auf Fragen der tagesschau.de-Community doch tatsächlich: „Die Vermögensteuer kommt gar nicht“, sie könne in Deutschland nicht erhoben werden, „weil jede Form einer Vermögensteuer gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt.“ Schon wieder falsch. Artikel 106 des Grundgesetzes nennt die Vermögensteuer konkret als mögliche Steuereinnahmequelle, übrigens noch vor der Erbschaftssteuer. Das Vermögensteuergesetz ist nie abgeschafft worden. Richtig ist, dass die Bemessungsgrundlage für die Vermögensteuer 1995 als verfassungswidrig eingestuft wurde, nicht jedoch die Steuer selbst.
Nicht nur ist die Vermögensteuer nicht verfassungswidrig, sie könnte gemäß Grundgesetz sogar geboten sein: Ein Rechtsgutachten der er Hans-Böckler-Stiftung ergab 2023, dass die Ungleichheit in Deutschland ein Ausmaß erreicht habe, dass die Einführung einer Vermögensteuer verfassungsrechtlich sogar nahelegt. Eine hohe soziale Ungleichheit sei in einer demokratischen Ordnung ein Problem, da die Mitglieder der Gesellschaft „nicht mehr in der Lage sind, sich als politisch gleich und folglich als Angehörige der gleichen politischen Gemeinschaft (noch) zu erkennen“.
Merz hat unser Grundgesetz da einfach nicht verstanden. Kein Wunder: Als ehemaliger Blackrock-Vermögensverwalter ist er wohl nicht mehr in der Lage, sich als Angehöriger der gleichen politischen Gemeinschaft zu erkennen wie Bürgergeld-Beziehende.
der Freitag, 17.7.2025
Na mit dem Grundgesetz hat es der Kanzler nicht so sehr. Schön, dann kann er auch kein Vorbild sein. Und sonst? Wer will die Probleme angehen?
Vermutlich wird die Union das Land in die Hände der AfD legen und die wird ein neues Reich auferstehen lassen. Und dann drücken uns ganz andere Probleme.
Bei Bürgergeld und Vermögensteuer sollte Merz das Grundgesetz neu lesen
Die Zeitenwende ist irre teuer. Friedrich Merz muss also sparen. Das Geld möchte er bekanntlich ganz unten holen: beim Bürgergeld. Im ARD-Sommerinterview fantasierte der Kanzler nun drauf los, wie er die für 2026 geplanten 1,5 Milliarden Euro dort einsparen möchte: Eine „Deckelung bei den Mietkosten“ sei ebenso denkbar wie eine „Überprüfung er zugestandenen Wohnungsgröße“. „Sie haben in den Großstädten heute teilweise bis zu 20 Euro pro Quadratmeter, die sie vom Sozialamt oder von der Bundesagentur bekommen für Miete“, sagte Merz, „und wenn Sie das mal hochrechnen, das sind bei 100 Quadratmetern schon 2.000 Euro im Monat“.
2.000 im Monat? Woher der Bundeskanzler diese Zahl hat, weiß man nicht. Im Bürgergeld sind klare Obergrenzen für Miete und Heizkosten definiert. Berliner Jobcenter übernehmen für einzelne Personen eine Bruttokaltmiete von 449 Euro, bei zwei Personen 543,40 Euro und bei drei Personen 668,80 Euro. Eine Übernahme von 2.000 Euro Miete für Familien sind völlig utopisch. Übersteigt die Miete die oben genannten Grenzwerte, müssen Bürgergeld-Beziehende spätestens nach einem Jahr umziehen – oder die Differenz der Miete selber von ihrem mickrigen Regelsatz zahlen, was 340.000 Bedarfsgemeinschaften 2024 bereits tun mussten. Das sind 11,6 Prozent der insgesamt 2,9 Millionen Haushalte mit Bürgergeld.
Eine andere Möglichkeit zu Einsparungen beim Bürgergeld sind laut Union schärfere Sanktionen – die allerdings schnell verfassungswidrig werden könnten. Denn nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2019 dürfen Jobcenter bei „Fehlverhalten“ maximal 30 Prozent der Leistungen kürzen. Mehr Sanktionierung verbietet das Grundgesetz, denn das Bürgergeld ist das errechnete Existenzminimum und unter dem Existenzminimum ist ein – in Deutschland grundgesetzlich geschütztes – Leben in Würde nicht zu gewährleisten.
Abner mit dem Grundgesetz scheint Merz sich ohnehin nicht sonderlich gut auszukennen, behauptete er im Nachgang des Sommerinterviews auf Fragen der tagesschau.de-Community doch tatsächlich: „Die Vermögensteuer kommt gar nicht“, sie könne in Deutschland nicht erhoben werden, „weil jede Form einer Vermögensteuer gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt.“ Schon wieder falsch. Artikel 106 des Grundgesetzes nennt die Vermögensteuer konkret als mögliche Steuereinnahmequelle, übrigens noch vor der Erbschaftssteuer. Das Vermögensteuergesetz ist nie abgeschafft worden. Richtig ist, dass die Bemessungsgrundlage für die Vermögensteuer 1995 als verfassungswidrig eingestuft wurde, nicht jedoch die Steuer selbst.
Nicht nur ist die Vermögensteuer nicht verfassungswidrig, sie könnte gemäß Grundgesetz sogar geboten sein: Ein Rechtsgutachten der er Hans-Böckler-Stiftung ergab 2023, dass die Ungleichheit in Deutschland ein Ausmaß erreicht habe, dass die Einführung einer Vermögensteuer verfassungsrechtlich sogar nahelegt. Eine hohe soziale Ungleichheit sei in einer demokratischen Ordnung ein Problem, da die Mitglieder der Gesellschaft „nicht mehr in der Lage sind, sich als politisch gleich und folglich als Angehörige der gleichen politischen Gemeinschaft (noch) zu erkennen“.
Merz hat unser Grundgesetz da einfach nicht verstanden. Kein Wunder: Als ehemaliger Blackrock-Vermögensverwalter ist er wohl nicht mehr in der Lage, sich als Angehöriger der gleichen politischen Gemeinschaft zu erkennen wie Bürgergeld-Beziehende.
der Freitag, 17.7.2025
Na mit dem Grundgesetz hat es der Kanzler nicht so sehr. Schön, dann kann er auch kein Vorbild sein. Und sonst? Wer will die Probleme angehen?
Vermutlich wird die Union das Land in die Hände der AfD legen und die wird ein neues Reich auferstehen lassen. Und dann drücken uns ganz andere Probleme.