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Mehr Schutz vor Einschüchterung

Von Harvey11 Samstag 21.06.2025, 15:16

Ministerin: Kritische Stimmen dürfen nicht per Klage unterdrückt werden

Mit einem neuen Gesetz will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) gegen sogenannte Einschüchterungsklagen vorgehen und so die Meinungsfreiheit in Deutschland besser schützen. Unter Einschüchterungsklagen werden unbegründete Klagen verstanden, die darauf abzielen, missliebige Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung zu unterdrücken – etwa von Medienschaffenden, Wissenschaftlern oder Nichtregierungsorganisationen. „Wir dürfen nicht zulassen, dass solche Stimmen mit missbräuchlichen Klagen unterdrückt werden – nur weil sie Einzelnen nicht passen“, erklärte Hubig in Berlin.
„Kritische Berichterstattung, wissenschaftliches und zivilgesellschaftliches Engagement sind für unsere Demokratie elementar“, betonte die Justizministerin. Das Gesetz solle den Zivilgerichten neue Instrumente an die Hand geben, um Einschüchterungsklagen zu erschweren. Die neuen Regeln sollten laut Bundesjustizministerium zur Anwendung kommen, wenn der „Hauptzweck“ des Rechtsstreits darin besteht, „öffentliche Beteiligung zu verhindern, einzuschränken oder zu sanktionieren“.
Für solche Verfahren solle vor den Zivilgerichten dann ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot gelten. Dieses soll gewährleisten, dass missbräuchliche Klagen „zum frühestmöglichen Zeitpunkt abgewiesen werden können“. Das Gericht soll den Klagenden zudem „als Sanktion eine besondere Gerichtsgebühr auferlegen können“. Die Gerichtsverfahren sollten für die Klagenden „teurer werden, und zugleich soll es für die Beklagten leichter werden, Kosten, die ihnen entstanden sind, erstattet zu bekommen“, erklärte das Ministerium. Dies solle eine „abschreckende Wirkung“ entfalten.
„Organisationen, Vereine, Journalistinnen und Wissenschaftler werden mit missbräuchlichen Klagen überzogen, und zwar so massiv, dass sie hauptsächlich damit beschäftigt sind, sich zu verteidigen und das zu finanzieren“, sagte Hubig. „Damit sollen sie mundtot gemacht werden.“ Derartige Klagen werden auch als „Slapp-Klagen“ bezeichnet – nach der englischen Abkürzung für „Strategic Lawsuit against Public Participation“. Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßte das Vorhaben.
Afp/Gießener Allgemeine vom 21.6.2025

Löblich Frau Ministerin, sehr löblich und so wichtig.
Aber da werden die Christen an Ihrer Seite nicht mitziehen. Denn mit solchen linken Spinnereien ist doch jetzt Schluss. So lautete deren frohe Botschaft.
Denn nichts fürchten die mehr als kritische Stimmen von außerhalb des Reichstag. Denn die kann kein Fraktionschef unterbinden.

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