Weniger Hörfunkprogramme, weniger Spartenkanäle: Die Bundesländer treiben ihre Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks voran. In der nächsten Woche könnten die Ministerpräsidenten einen vorläufigen Entwurf in die Online-Anhörung geben, hieß es aus der Rundfunkkommission der Länder. Eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025 schließen die Länder offensichtlich aus. Zunächst soll der Reform-Staatsvertrag in Kraft treten – voraussichtlich im Sommer 2025. Die Länder hoffen dadurch auf Effekte mit Blick auf die Finanzierung. Eigentlich sollte der Beitrag einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zufolge zum Jahreswechsel von monatlich 18,36 Euro um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro steigen. Dpa/Gießener Allgemeine
Schön, eine gute Nachricht. Auch für jemand wie mich, der sich schon lange von den Öffentlich-Rechtlichen abgewendet hat. Meine Informationen beziehe ich woanders her und deren Unterhaltungsprogramm......na ja. Alles eine Sache des Geschmacks sagte der Affe und biss in die Seife.
Zur Mitfinanzierung dieses „Angebots“ werde ich aber herangezogen. Eine Hör- und Sehpflich gibt es ja noch nicht.
Diese Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat ein gutes Werk getan. Sinnvoller fände ich aber eine Kommission zur Ermittlung des Kundenbedarfs. Ich bin mir da ziemlich sicher, dass sich da so mancher Euro einsparen lässt und die Pflichtzahlungen vermindert werden könnten.
Aber ich weiß, gerade der öffentliche Rundfunk war schon immer ein Mittel zur Manipulation des Volkswillen. Also wird er uns erhalten bleiben.
Weniger Hörfunkprogramme, weniger Spartenkanäle: Die Bundesländer treiben ihre Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks voran. In der nächsten Woche könnten die Ministerpräsidenten einen vorläufigen Entwurf in die Online-Anhörung geben, hieß es aus der Rundfunkkommission der Länder. Eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025 schließen die Länder offensichtlich aus. Zunächst soll der Reform-Staatsvertrag in Kraft treten – voraussichtlich im Sommer 2025. Die Länder hoffen dadurch auf Effekte mit Blick auf die Finanzierung. Eigentlich sollte der Beitrag einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zufolge zum Jahreswechsel von monatlich 18,36 Euro um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro steigen. Dpa/Gießener Allgemeine
Schön, eine gute Nachricht. Auch für jemand wie mich, der sich schon lange von den Öffentlich-Rechtlichen abgewendet hat. Meine Informationen beziehe ich woanders her und deren Unterhaltungsprogramm......na ja. Alles eine Sache des Geschmacks sagte der Affe und biss in die Seife.
Zur Mitfinanzierung dieses „Angebots“ werde ich aber herangezogen. Eine Hör- und Sehpflich gibt es ja noch nicht.
Diese Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat ein gutes Werk getan. Sinnvoller fände ich aber eine Kommission zur Ermittlung des Kundenbedarfs. Ich bin mir da ziemlich sicher, dass sich da so mancher Euro einsparen lässt und die Pflichtzahlungen vermindert werden könnten.
Aber ich weiß, gerade der öffentliche Rundfunk war schon immer ein Mittel zur Manipulation des Volkswillen. Also wird er uns erhalten bleiben.