Von ehemaliges Mitglied
Mittwoch 23.07.2025, 08:06
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat drei sogenannte Beschwerden aus der AfD zurückgewiesen. Damit sind die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall, die Einstufung der inzwischen aufgelösten "Jungen Alternative" als gesichert rechtsextremistisch sowie die Einstufung des ebenfalls offiziell nicht mehr existenten "Flügels" der Partei als gesichert rechtsextremistisch rechtskräftig.
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