Von Feierabend-Mitglied
Donnerstag 07.09.2023, 18:04 – geändert Donnerstag 07.09.2023, 18:05
immer wieder diskutiert und bundesweit recht unterschiedlich gehandhabt. Ich finde den Artikel dazu recht interessant.
Gendersternchen, Doppelpunkt und Unterstrich, ja oder nein? Diese Debatte wird im Moment wieder ausgiebig geführt, da Sachsen sein bereits bestehendes Verbot, Genderzeichen zu benutzen, ausweitete. Dies gilt neuerdings nämlich auch für den Schriftverkehr mit Vertragspartnern. Das Land Sachsen bezog sich in seiner Begründung auf ein Schreiben des Rats für Deutsche Rechtschreibung aus dem Jahr 2021. Damals hatte der Rat das Verwenden von Sonderzeichen im Wortinneren nicht empfohlen. Nun hat sich der Rat bei seiner Tagung in Eupen, Hauptort der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, erneut des Themas angenommen. Das Ergebnis: Die Empfehlung von 2021 gilt nach wie vor.
Sachsen ist nicht das einzige Land, das Gendern in der Schule explizit verbietet. Wie machen es die anderen 15 Bundesländer?
Einige Bundesländer verbieten wie Sachsen das Verwenden von Sonderzeichen zum Gendern ausdrücklich. Andere Länder berufen sich zwar ebenfalls auf das Amtliche Regelwerk des Rats für Deutsche Rechtschreibung, haben das Gendern mit Sonderzeichen jedoch nicht explizit verboten. Zwei Länder gendern sogar selber in der Außenkommunikation und haben das Sonderzeichen festgelegt.
In diesen Bundesländern ist das Gendern in der schriftlichen Sprache verboten
In Sachsen ist das Gendern mit Sonderzeichen im Wortinneren nicht nur in der Verwaltung verboten. In der Schule gibt es beim Verwenden von Gendersternchen, Doppelpunkt und Co. Punktabzug. Aber nicht nur in Sachsen wird das Thema so gehandhabt.
Auch in Schleswig-Holstein wird den Schülern das Gendern mit Zeichen als Fehler und bei Wiederholung als Folgefehler angekreidet. Bereits 2021 hatte Bildungsministerin Karin Prien (CDU) einen Erlass an die Schulen herausgegeben. Auch sie hatte sich auf das Amtliche Regelwerk berufen, in dem das Gendern so nicht vorgesehen ist. Deshalb hält sie das Gendern in der Schule für falsch, sagte sie.
In Sachsen-Anhalt ist es ebenfalls verboten, Zeichen wie das Gendersternchen in der Schule zu benutzen. Dies könne laut dem Ministerium für Bildung mit bis zu zwei Punkten Abzug bestraft werden. In der Verwaltung gelte seit 1992 die Nennung der weiblichen und der männlichen Form. Aus dem Ministerium für Bildung hieß es, man bemühe sich aber auch um geschlechtsneutrale Begriffe, die alle mit einschließen.
So gehen die restlichen Bundesländer mit dem Thema um
Elf Bundesländer berufen sich ebenfalls auf den Rat der Deutschen Rechtschreibung und das Amtliche Regelwerk. In den Verwaltungen wird mit weiblicher und männlicher Form oder geschlechterneutralen Begriffen gearbeitet. In den Schulen wird in schriftlicher Form nicht mit verkürzenden Zeichen im Wortinneren gegendert. Allerdings ist es auch nicht explizit verboten und sollte deshalb nicht mit einem Fehler geahndet werden.
Diesen Ländern ist es wichtig, die Entwicklung der Sprache und die Bedürfnisse der Kinder mit einzubeziehen. Außerdem werden die Lehrer angehalten, das Thema nicht zu tabuisieren, sondern damit offen umzugehen. „Die Gendersonderzeichen verbreiten sich zunehmend in den Medien und im Alltag, weshalb die Notwendigkeit besteht, diese Form des Genderns mit den Schülerinnen und Schülern zu thematisieren und die Nutzung von Genderzeichen altersgerecht sowie adressaten- und situationsbezogen zu handhaben“, heißt es beispielsweise aus dem Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern. Das rheinland-pfälzische Ministerium für Bildung äußerte sich ähnlich: „Sprache ist lebendig, Sprache schafft Bewusstsein und Sprache verändert sich. Ziel geschlechtergerechter Sprache ist es alle Geschlechter auf respektvolle Art und Weise anzusprechen und dies sichtbar zu machen, weshalb es sinnvoll und notwendig ist, diese gesellschaftliche Entwicklung auch in der Schule zu thematisieren.“
Auch wenn die Länder sich an die Rechtschreibung des Amtlichen Regelwerks halten, räumen sie den Schülern und Lehrern einen gewissen Spielraum ein. „Schülerinnen und Schüler in Berlin lernen beim Schriftspracherwerb die Regeln der Amtlichen Rechtschreibung kennen und werden befähigt, diese sicher anzuwenden. Gendergerechte Schreibweise, die nicht vom Amtlichen Regelwerk anerkannt wird, darf nicht als falsch bewertet werden, wenn sie in sich schlüssig angewendet wird“, sagte eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Bildung.
Das Einbeziehen aller Geschlechter wird in den Ländern immer wieder diskutiert. Dies wird explizit durch neutrale Formen und das Nennen der männlichen und weiblichen Form versucht. „Es ist wichtig, dass sich alle Menschen im Bereich Schule – völlig unabhängig von ihrer geschlechtlichen Identität – korrekt angesprochen fühlen. Es sollte eine verständliche Sprache gewählt werden, die niemanden diskriminiert. Fest steht hingegen, dass Sprache einem permanenten Wandel unterliegt. Daher beobachtet das niedersächsische Kultusministerium sehr genau, wie sich die Diskussion um genderneutrale Sprache entwickelt“, hieß es aus dem niedersächsischen Kultusministerium.
Auch das bayrische Staatsministerium für Unterricht und Kultus behandelt das Thema sensibel. „Wir empfehlen den bayerischen Lehrkräften, das Spannungsfeld zwischen aktueller Sprachnorm und divergierenden Schreibwirklichkeiten im Unterrichtsgespräch, insbesondere im Fach Deutsch, aufzugreifen – immer vor dem Hintergrund des Wissens um die sprachliche Norm“, sagt ein Sprecher des Ministeriums.
Ministerpräsident Markus Söder findet bezüglich des Genderns mit Sonderzeichen auf Twitter jedoch klare Worte: „Jeder soll es persönlich halten, wie er es will! Aber für Bayern gilt: Eine Pflicht zum Gendern wird es im Freistaat definitiv nicht geben.“
Diese Bundesländer gendern mit einem festgelegten Zeichen
Dass es auch anders geht, zeigen die Bundesländer Saarland und Bremen. Hier ist es in der Schule erlaubt, ein Sonderzeichen im Wortinneren zu verwenden. Hier wurde einheitlich festgelegt, welches Zeichen verwendet werden soll: der Doppelpunkt. Auch in der Außenkommunikation wird so gegendert.
Meine Meinung dazu: Weder verbieten noch verpflichten sondern abwarten, wie stark es sich auf freiwilliger Basis durchsetzt um es erst dann, wenn es häufig verwendet wird, in das Regelwerk aufzunehmen. Ich persönlich mache es ohnehin nicht und fühle mich nicht respektlos bezeichnet als z.B. DER Optimist
immer wieder diskutiert und bundesweit recht unterschiedlich gehandhabt. Ich finde den Artikel dazu recht interessant.
Gendersternchen, Doppelpunkt und Unterstrich, ja oder nein? Diese Debatte wird im Moment wieder ausgiebig geführt, da Sachsen sein bereits bestehendes Verbot, Genderzeichen zu benutzen, ausweitete. Dies gilt neuerdings nämlich auch für den Schriftverkehr mit Vertragspartnern. Das Land Sachsen bezog sich in seiner Begründung auf ein Schreiben des Rats für Deutsche Rechtschreibung aus dem Jahr 2021. Damals hatte der Rat das Verwenden von Sonderzeichen im Wortinneren nicht empfohlen. Nun hat sich der Rat bei seiner Tagung in Eupen, Hauptort der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, erneut des Themas angenommen. Das Ergebnis: Die Empfehlung von 2021 gilt nach wie vor.
Sachsen ist nicht das einzige Land, das Gendern in der Schule explizit verbietet. Wie machen es die anderen 15 Bundesländer?
Einige Bundesländer verbieten wie Sachsen das Verwenden von Sonderzeichen zum Gendern ausdrücklich. Andere Länder berufen sich zwar ebenfalls auf das Amtliche Regelwerk des Rats für Deutsche Rechtschreibung, haben das Gendern mit Sonderzeichen jedoch nicht explizit verboten. Zwei Länder gendern sogar selber in der Außenkommunikation und haben das Sonderzeichen festgelegt.
In diesen Bundesländern ist das Gendern in der schriftlichen Sprache verboten
In Sachsen ist das Gendern mit Sonderzeichen im Wortinneren nicht nur in der Verwaltung verboten. In der Schule gibt es beim Verwenden von Gendersternchen, Doppelpunkt und Co. Punktabzug. Aber nicht nur in Sachsen wird das Thema so gehandhabt.
Auch in Schleswig-Holstein wird den Schülern das Gendern mit Zeichen als Fehler und bei Wiederholung als Folgefehler angekreidet. Bereits 2021 hatte Bildungsministerin Karin Prien (CDU) einen Erlass an die Schulen herausgegeben. Auch sie hatte sich auf das Amtliche Regelwerk berufen, in dem das Gendern so nicht vorgesehen ist. Deshalb hält sie das Gendern in der Schule für falsch, sagte sie.
In Sachsen-Anhalt ist es ebenfalls verboten, Zeichen wie das Gendersternchen in der Schule zu benutzen. Dies könne laut dem Ministerium für Bildung mit bis zu zwei Punkten Abzug bestraft werden. In der Verwaltung gelte seit 1992 die Nennung der weiblichen und der männlichen Form. Aus dem Ministerium für Bildung hieß es, man bemühe sich aber auch um geschlechtsneutrale Begriffe, die alle mit einschließen.
So gehen die restlichen Bundesländer mit dem Thema um
Elf Bundesländer berufen sich ebenfalls auf den Rat der Deutschen Rechtschreibung und das Amtliche Regelwerk. In den Verwaltungen wird mit weiblicher und männlicher Form oder geschlechterneutralen Begriffen gearbeitet. In den Schulen wird in schriftlicher Form nicht mit verkürzenden Zeichen im Wortinneren gegendert. Allerdings ist es auch nicht explizit verboten und sollte deshalb nicht mit einem Fehler geahndet werden.
Diesen Ländern ist es wichtig, die Entwicklung der Sprache und die Bedürfnisse der Kinder mit einzubeziehen. Außerdem werden die Lehrer angehalten, das Thema nicht zu tabuisieren, sondern damit offen umzugehen. „Die Gendersonderzeichen verbreiten sich zunehmend in den Medien und im Alltag, weshalb die Notwendigkeit besteht, diese Form des Genderns mit den Schülerinnen und Schülern zu thematisieren und die Nutzung von Genderzeichen altersgerecht sowie adressaten- und situationsbezogen zu handhaben“, heißt es beispielsweise aus dem Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern. Das rheinland-pfälzische Ministerium für Bildung äußerte sich ähnlich: „Sprache ist lebendig, Sprache schafft Bewusstsein und Sprache verändert sich. Ziel geschlechtergerechter Sprache ist es alle Geschlechter auf respektvolle Art und Weise anzusprechen und dies sichtbar zu machen, weshalb es sinnvoll und notwendig ist, diese gesellschaftliche Entwicklung auch in der Schule zu thematisieren.“
Auch wenn die Länder sich an die Rechtschreibung des Amtlichen Regelwerks halten, räumen sie den Schülern und Lehrern einen gewissen Spielraum ein. „Schülerinnen und Schüler in Berlin lernen beim Schriftspracherwerb die Regeln der Amtlichen Rechtschreibung kennen und werden befähigt, diese sicher anzuwenden. Gendergerechte Schreibweise, die nicht vom Amtlichen Regelwerk anerkannt wird, darf nicht als falsch bewertet werden, wenn sie in sich schlüssig angewendet wird“, sagte eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Bildung.
Das Einbeziehen aller Geschlechter wird in den Ländern immer wieder diskutiert. Dies wird explizit durch neutrale Formen und das Nennen der männlichen und weiblichen Form versucht. „Es ist wichtig, dass sich alle Menschen im Bereich Schule – völlig unabhängig von ihrer geschlechtlichen Identität – korrekt angesprochen fühlen. Es sollte eine verständliche Sprache gewählt werden, die niemanden diskriminiert. Fest steht hingegen, dass Sprache einem permanenten Wandel unterliegt. Daher beobachtet das niedersächsische Kultusministerium sehr genau, wie sich die Diskussion um genderneutrale Sprache entwickelt“, hieß es aus dem niedersächsischen Kultusministerium.
Auch das bayrische Staatsministerium für Unterricht und Kultus behandelt das Thema sensibel. „Wir empfehlen den bayerischen Lehrkräften, das Spannungsfeld zwischen aktueller Sprachnorm und divergierenden Schreibwirklichkeiten im Unterrichtsgespräch, insbesondere im Fach Deutsch, aufzugreifen – immer vor dem Hintergrund des Wissens um die sprachliche Norm“, sagt ein Sprecher des Ministeriums.
Ministerpräsident Markus Söder findet bezüglich des Genderns mit Sonderzeichen auf Twitter jedoch klare Worte: „Jeder soll es persönlich halten, wie er es will! Aber für Bayern gilt: Eine Pflicht zum Gendern wird es im Freistaat definitiv nicht geben.“
Diese Bundesländer gendern mit einem festgelegten Zeichen
Dass es auch anders geht, zeigen die Bundesländer Saarland und Bremen. Hier ist es in der Schule erlaubt, ein Sonderzeichen im Wortinneren zu verwenden. Hier wurde einheitlich festgelegt, welches Zeichen verwendet werden soll: der Doppelpunkt. Auch in der Außenkommunikation wird so gegendert.
www.rnd.de/ ... /gendern-in-schule-und-verwaltung-wo-gilt-das-verbot-bundeslaender-uebersicht-UXSOG4QPP5FFJLHZORHZWR4FA4.html
Meine Meinung dazu: Weder verbieten noch verpflichten sondern abwarten, wie stark es sich auf freiwilliger Basis durchsetzt um es erst dann, wenn es häufig verwendet wird, in das Regelwerk aufzunehmen. Ich persönlich mache es ohnehin nicht und fühle mich nicht respektlos bezeichnet als z.B. DER Optimist