Bundesverfassungsgericht: Vereine dürfen für Polizeieinsätze bei Sicherheitsspielen zur Kasse gebeten werden.
Überrascht bin ich nicht. Nur darüber, dass das so lange gedauert hat.
Aber etwas gespalten bin ich doch.
Natürlich kommt jetzt das übliche Gebrüll der Vereine wegen Existenzgefährdung und natürlich wieder der Wettbewerbsnachteil für den Standort Deutschland.
Wenn aber der Besuch eines Fußballspiels lebensgefährlich sein kann, dann stimmt etwas nicht. Und das nur wegen geistigen Pygmäen.
Jetzt könnten also Vereine oder DFL den Polizeieinsatz bezahlen, wie ihn auch die "Klimakleber" bezahlen sollen.
Aber weiter gedacht. Droht jetzt auch den Anmeldern politischen Veranstaltungen das gleiche Schicksal? Zunächst eher nicht, denn wie der Erste Senat des BVerfG erklärte, ist die Gewinnabsicht neben der absehbaren Gewaltorientierung einer Veranstaltung das entscheidende Kriterium. Mehrkosten dürfen dann eingefordert werden, wenn ohnehin Gewinne anfallen. Sollte die Regelung Verbreitung finden, müssen sich also etwa Träger von Volksfesten Gedanken machen
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Bundesverfassungsgericht: Vereine dürfen für Polizeieinsätze bei Sicherheitsspielen zur Kasse gebeten werden.
Überrascht bin ich nicht. Nur darüber, dass das so lange gedauert hat.
Aber etwas gespalten bin ich doch.
Natürlich kommt jetzt das übliche Gebrüll der Vereine wegen Existenzgefährdung und natürlich wieder der Wettbewerbsnachteil für den Standort Deutschland.
Wenn aber der Besuch eines Fußballspiels lebensgefährlich sein kann, dann stimmt etwas nicht. Und das nur wegen geistigen Pygmäen.
Jetzt könnten also Vereine oder DFL den Polizeieinsatz bezahlen, wie ihn auch die "Klimakleber" bezahlen sollen.
Aber weiter gedacht. Droht jetzt auch den Anmeldern politischen Veranstaltungen das gleiche Schicksal? Zunächst eher nicht, denn wie der Erste Senat des BVerfG erklärte, ist die Gewinnabsicht neben der absehbaren Gewaltorientierung einer Veranstaltung das entscheidende Kriterium. Mehrkosten dürfen dann eingefordert werden, wenn ohnehin Gewinne anfallen. Sollte die Regelung Verbreitung finden, müssen sich also etwa Träger von Volksfesten Gedanken machen
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