Ein älterer Herr weiß noch nicht, ob er Berufung einlegen wird oder lieber die Geldstrafe durch einen Gefängnisaufenthalt bezahlen möchte.
"Weil er die Bundestagsabgeordnete Tessa Ganserer mit transfeindlichen Kommentaren beleidigte, wurde ein Mann zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Facebook-Nutzer zeigte aber wenig Einsicht und möchte auf keinen Fall Geld zahlen."
"Am Amtsgericht (AG) Hanau wurde ein 75-Jähriger Mann wegen Beleidigung der Bundestagsabgeordneten Tessa Ganserer (Bündnis90/Die Grünen) zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 15 Euro, insgesamt also 675 Euro, verurteilt (AZ. 51 Cs 3324 Js 9983/21 POL). Er hatte auf Facebook transfreindliche Kommentaren gegen Ganserer gepostet."
Quelle: LTO v. 24.8.2022
Geht doch.
Ein älterer Herr weiß noch nicht, ob er Berufung einlegen wird oder lieber die Geldstrafe durch einen Gefängnisaufenthalt bezahlen möchte.
"Weil er die Bundestagsabgeordnete Tessa Ganserer mit transfeindlichen Kommentaren beleidigte, wurde ein Mann zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Facebook-Nutzer zeigte aber wenig Einsicht und möchte auf keinen Fall Geld zahlen."
"Am Amtsgericht (AG) Hanau wurde ein 75-Jähriger Mann wegen Beleidigung der Bundestagsabgeordneten Tessa Ganserer (Bündnis90/Die Grünen) zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 15 Euro, insgesamt also 675 Euro, verurteilt (AZ. 51 Cs 3324 Js 9983/21 POL). Er hatte auf Facebook transfreindliche Kommentaren gegen Ganserer gepostet."
Quelle: LTO v. 24.8.2022