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Fehlender Kitaplatz

Von Feierabend-Mitglied Montag 26.05.2025, 12:21

Die Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH)
zum Schadensersatz bei fehlenden Kita-Plätzen
sind rechtskräftig und
bilden die maßgebliche höchstrichterliche Rechtsprechung in Deutschland.

Der BGH hat am 20. Oktober 2016 entschieden,
dass Eltern grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz haben,
wenn ihnen trotz rechtzeitiger Anmeldung kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt wird und sie dadurch einen Verdienstausfall erleiden.
Die Kommune ist schadensersatzpflichtig,
wenn sie den Mangel an Betreuungsplätzen mitverschuldet hat,

(Urteile vom 20.10.2016, Az. III ZR 278/15, 302/15, 303/15)

.

Die Urteile haben Signalwirkung und sind für die Instanzgerichte bindend. Allerdings hat der BGH die Fälle an das Oberlandesgericht Dresden zurückverwiesen, damit dort geprüft wird, ob die Kommune tatsächlich ein Verschulden trifft. Das bedeutet: Der Rechtsgrundsatz ist durch den BGH gesetzt und rechtskräftig, die konkrete Zahlungspflicht im Einzelfall hängt aber von der weiteren Sachverhaltsaufklärung durch die Instanzgerichte ab
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Es fängt mit dem fehlenden Kitaplatz an und
hört danach mit mangelnder Chancengleichheit durch überfüllten Klassen noch längst nicht auf.
Nicht nur,
dass diesen Kindern das Lernen in der Kita vorenthalten wird.
Die Vernachlässigung zieht sich durch die ganze Jugend.

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