Eine Richterin am Amtsgericht Düsseldorf wertete die Bezeichnung "Kriegstreiberin" als gedeckt durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Ähnlich verlief das Verfahren in Kerpen, wo das Gericht das Verfahren gegen einen Mann, der Strack-Zimmermann als "Faschistin" tituliert hatte, einstellte. Im Gegensatz zu sonstigen Urteilen wurde in den Hauptmedien nichts darüber berichtet.
Eine Richterin am Amtsgericht Düsseldorf wertete die Bezeichnung "Kriegstreiberin" als gedeckt durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Ähnlich verlief das Verfahren in Kerpen, wo das Gericht das Verfahren gegen einen Mann, der Strack-Zimmermann als "Faschistin" tituliert hatte, einstellte. Im Gegensatz zu sonstigen Urteilen wurde in den Hauptmedien nichts darüber berichtet.