Das Verfassungsgericht hat die Wahlrechtsänderung weitgehendst gebilligt. Das Wahlrecht muss nun nicht mehr nachgearbeitet werden. Allerdings stehen dem Parlament noch Möglichkeiten offen das Wahlrecht zu den bemängelten und nicht gültigen Teilen zu ändern.
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Über 100 Abgeordnete mit Bezügen, Alterversorgung und Mitarbeiter Büros weniger!!
Das Verfassungsgericht hat die Wahlrechtsänderung weitgehendst gebilligt. Das Wahlrecht muss nun nicht mehr nachgearbeitet werden. Allerdings stehen dem Parlament noch Möglichkeiten offen das Wahlrecht zu den bemängelten und nicht gültigen Teilen zu ändern.
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