Von Feierabend-Mitglied
Samstag 07.09.2024, 11:13 – geändert Samstag 07.09.2024, 11:15
erleichterte dem Attentäter von München den Erwerb der Waffe. Hoffentlich bringt das nicht noch andere auf dumme Gedanken für ähnliche Vorhaben. Und es bleibt zu hoffen, dass man diese Lücke zeitnah schliessen wird, schon im eigenen Interesse.
"Für 350 Euro: Täter kaufte die Waffe bei einem Sammler
Der Schütze kaufe seine Waffe nur einen Tag vor seinem mutmaßlichen Attentat. Der Verkäufer war ein Waffensammler, wie Österreichs Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Franz Ruf, berichtete.
Ruf zufolge hatte er den Kontakt mit dem Sammler über eine Online-Plattform hergestellt. Der Karabiner wechselte laut Ruf für 350 Euro den Besitzer, dazu kamen noch ein Bajonett um 50 Euro und etwa 50 Schuss Munition.
Deswegen wurde der Kauf nicht bemerkt
Karabiner gelten in Österreich als Waffen der Kategorie C. Sie sind laut österreichischem Waffenrecht frei verkäuflich und müssen erst bis zu sechs Wochen nach dem Kauf registriert werden, wie der Waffenhändler Markus Schwaiger aus Wien dem BR bestätigte. In solchen Fällen sei es dem Käufer überlassen, die Waffe innerhalb der vorgeschriebenen Frist beim Waffenhändler registrieren zu lassen. "Ob er das dann tut, steht in den Sternen", so Schwaiger."
In Deutschland gilt:
freie Waffen sind alle Waffen, die auf legalem Wege ohne behördliche Erlaubnis von volljährigen Personen erworben werden können.
Frei verkäuflich sind unter anderem: Messer, Schwerter, Speere, Schlagstöcke, Bögen, Armbrüste, Elektroschocker mit Prüfzeichen, Reizgassprays (mit Prüfzeichen), Pfeffersprays (mit Tierabwehrspray-Aufdruck), Luftdruckwaffen (mit limitierter Leistung) und Schreckschusswaffen (Gasrevolver). Zudem sind auch entsprechende Sammlerobjekte, welche unbrauchbar gemacht sind (alter Revolver mit Schusssperre o. ä.) den freien Waffen zuzuordnen.
Das Erwerben von Waffen ist in diesen Fällen problemlos, das Mitführen ist teilweise eingeschränkt oder erfordert zudem mindestens den Erwerb des kleinen Waffenscheins.
erleichterte dem Attentäter von München den Erwerb der Waffe. Hoffentlich bringt das nicht noch andere auf dumme Gedanken für ähnliche Vorhaben. Und es bleibt zu hoffen, dass man diese Lücke zeitnah schliessen wird, schon im eigenen Interesse.
"Für 350 Euro: Täter kaufte die Waffe bei einem Sammler
Der Schütze kaufe seine Waffe nur einen Tag vor seinem mutmaßlichen Attentat. Der Verkäufer war ein Waffensammler, wie Österreichs Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Franz Ruf, berichtete.
Ruf zufolge hatte er den Kontakt mit dem Sammler über eine Online-Plattform hergestellt. Der Karabiner wechselte laut Ruf für 350 Euro den Besitzer, dazu kamen noch ein Bajonett um 50 Euro und etwa 50 Schuss Munition.
Deswegen wurde der Kauf nicht bemerkt
Karabiner gelten in Österreich als Waffen der Kategorie C. Sie sind laut österreichischem Waffenrecht frei verkäuflich und müssen erst bis zu sechs Wochen nach dem Kauf registriert werden, wie der Waffenhändler Markus Schwaiger aus Wien dem BR bestätigte. In solchen Fällen sei es dem Käufer überlassen, die Waffe innerhalb der vorgeschriebenen Frist beim Waffenhändler registrieren zu lassen. "Ob er das dann tut, steht in den Sternen", so Schwaiger."
Zitat aus
www.br.de/ ... /schuesse-in-muenchen-so-kam-der-schuetze-trotz-verbot-an-die-waffe,UNaycap
In Deutschland gilt:
freie Waffen sind alle Waffen, die auf legalem Wege ohne behördliche Erlaubnis von volljährigen Personen erworben werden können.
Frei verkäuflich sind unter anderem: Messer, Schwerter, Speere, Schlagstöcke, Bögen, Armbrüste, Elektroschocker mit Prüfzeichen, Reizgassprays (mit Prüfzeichen), Pfeffersprays (mit Tierabwehrspray-Aufdruck), Luftdruckwaffen (mit limitierter Leistung) und Schreckschusswaffen (Gasrevolver). Zudem sind auch entsprechende Sammlerobjekte, welche unbrauchbar gemacht sind (alter Revolver mit Schusssperre o. ä.) den freien Waffen zuzuordnen.
Das Erwerben von Waffen ist in diesen Fällen problemlos, das Mitführen ist teilweise eingeschränkt oder erfordert zudem mindestens den Erwerb des kleinen Waffenscheins.